Cannabis legalisieren – und zwar sofort!

Die (Schnee-)Spatzen pfeifen es von allen Dächern, aber wir wollen hier trotzdem noch auf die Petition zur Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten hinweisen, die Georg Wurth vom DHV gestartet hat. Die Petition ist eine offizielle E-Petition beim Deutschen Bundestag, und das bedeutet, dass die Mitzeichnung nicht nur per Unterschriftenliste, sondern auch online erfolgen kann. Die Anmeldung ist so einfach wie die Registrierung für ein Webforum oder Onlineshop, und mitzeichnen kann jede/r, unabhängig von Wohnsitz, Alter oder Staatsangehörigkeit. Mit bis heute über 8000 Mitzeichnern ist sie derzeit die Petition mit den meisten Mitzeichnungen in kürzester Zeit – und mit Abstand die meistdiskutierte.

Weitere Informationen: cannabispetition.de

Wir als Hanfparade unterstützen die Petition voll und ganz, und rufen alle zum Mitzeichnen auf sowie dazu, möglichst vielen Leuten davon zu erzählen und sie zum Mitzeichnen zu bewegen. Freunde, Familie, Kollegen, Hanfdealer, Reporter auf der Suche nach einer Story und alle, die den Aufruf weiter verbreiten können!

Dennoch geht uns die Petition des DHV eigentlich nicht weit genug. Eine Entkriminalisierung ist keine Legalisierung und damit keine Wiederherstellung des Normalzustands. Dass Hanf legal sein muss, steht außer Frage, und das sieht auch der DHV so. Doch Petitionen, die eine Legalisierung von Cannabis zum Ziel haben, wurden vom Petitionsausschuss seit Jahren nicht mehr zugelassen, mit der Begründung, dass es bereits mehrere Petitionen mit dem Thema gegeben habe. Nur eine Entkriminalisierung in dieser Form hat noch niemand gefordert. Es wäre ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung und bewirkt in jedem Fall, dass sachlich auf das Thema aufmerksam gemacht wird, damit es die Regierenden auch verstehen.

Manche tun das sogar. Wir erinnern uns: In England war der Neuropsychopharmakologist Professor David Nutt Vorsitzender des von der Regierung einberufenen Sachverständigenrats für Drogenmissbrauch (Advisory Council on the Misuse of Drugs, ACMD) und sorgte für viel Aufmerksamkeit mit seiner Neueinschätzung über die Gefährlichkeit von Drogen, nach der in einer Gefährlichkeitsskala Tabak und Alkohol über illegalen Drogen wie Cannabis, Ecstasy, LSD, Poppers und Zauberpilzen stehen und die Drogenpolitik grundlegend geändert werden sollte. Weil das aber so vollkommen dem widersprach, was die Politiker von ihm hören wollten, musste Nutt gehen – business as usual auch in Großbritannien. Der frühere Minister des Innenministeriums und Staatssekretär für Verteidigung, Bob Ainsworth, einer der höchstangesehenen Politiker der Labour-Partei, scheint jedoch als einziger von ihnen inzwischen über Nutts Ausführungen nachgedacht zu haben. In seinen früheren Arbeitsgebieten sah er vor allem die Auswirkungen des organisierten Verbrechens, das weltweit von der Drogenprohibition profitiert. In einem Interview mit der britischen Zeitung The Independent sagte er vor kurzem, dass der Krieg gegen Drogen „nichts weiter als ein Desaster“ war. „Prohibition hat es nicht geschafft, uns zu schützen. Den Drogenmarkt in den Händen von Kriminellen zu lassen, verursacht immense und unnötige Schäden an Personen, Gemeinschaften und ganzen Ländern, wobei es die Armen am härtesten trifft.“ Er fordert ein legales System unter der Kontrolle von Ärzten und Pharmazeuten. Einsicht kommt spät und manchmal vielleicht erst, wenn die Pension sicher ist.

Bildschirmfoto vom Ergebnis der Abstimmung auf Welt Online: „Würden Sie eine komplette Drogen-Legalisierung befürworten?“ - Ja: 66 %, Nein: 34 %, Abgegebene Stimmen: 1213, Stand: 29.12.2010

Und was sagt „Volkes Stimme“, die Mehrheit der einfachen Menschen? Der Kern der Frage ist: Was weiß der Mensch? Mit den richtigen Informationen versorgt, scheinen die meisten jedenfalls in erstaunlich hohem Maße nicht nur die Cannabisprohibition, sondern die Prohibition an sich zu hinterfragen. Diesen Schluss legt der Stand einer Umfrage nahe, die sich neben einem Artikel auf Welt Online (Axel Springer Verlag) vom 19.05.2010 befindet, der sich mit der Diskussion um die Re-Legalisierung befasst. Vor die einfache Frage gestellt: „Würden Sie eine komplette Drogen-Legalisierung befürworten?“ stimmten bei über 1200 abgegebenen Stimmen 66 % der Leser mit Ja und nur 34 % mit Nein – rund zwei Drittel sind für eine Legalisierung aller Drogen.

In diesem Sinne: Frohes neues Jahr!

Verordnungen und Dringlichkeit

Im Zuge der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates neben zahlreichen anderen Gesetzesänderungen (und Verschärfungen) auch § 1 BtMG geändert und durch neue Befugnisse für den Bundesminister für Gesundheit ergänzt. Gemäß OrgKG vom 15. Juli 1992 Artikel 2 (Änderung des BtMG)1 wurde der Bundesminister für Gesundheit durch den neu eingefügten Absatz 3 in § 1 BtMG ermächtigt:

in dringenden Fällen zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Stoffe und Zubereitungen, die nicht Arzneimittel sind, in die Anlagen I bis III aufzunehmen, wenn dies wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist. Eine auf Grundlage dieser Vorschrift erlassene Verordnung tritt nach Ablauf eines Jahres außer Kraft.

Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG)

Der Gesetzgeber hat die Befugnis des Bundesministers für Gesundheit, Verordnungen zu erlassen, mit der Einschränkung verknüpft, das diese Verordnungen zeitlich befristet sind und nach einem Jahr ohne weitere Maßnahmen außer Kraft treten, das heißt, dass diese Verordnungen höchstens ein Jahr lang rechtsgültig sein sollen, wenn nicht innerhalb der gegebenen Frist die Bundesregierung nach Anhörung der Sachverständigen und mit Zustimmung des Bundesrates eine entsprechende Gesetzesänderung umsetzt.

Von dieser Dringlichkeitsermächtigung wurde erstmalig im Jahr 1995 Gebrauch gemacht. Auf dieser Grundlage unterstellte der damalige Gesundheitsministers Horst Seehofer (CSU) vier synthetische Drogen im Rahmen der sechsten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (6. BtMÄndV) vom 14. September 19952 dem BtMG. Bei einer dieser vier Substanzen handelte es sich um MBDB,3 das auch als Ersatz für das schon seit 1986 illegalisierte MDMA 4 als auch für das 1991 illegalisierte MDE 5 hergestellt und in Verkehr gebracht wurde.

Da die Bundesregierung es versäumt hatte, die zeitlich befristete Unterstellung von MBDB (und den drei anderen Substanzen) unter das BtMG durch eine reguläre Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestätigen, unterlagen die besagten vier Substanzen nach Ablauf der Jahresfrist am 27. September 1996 nicht mehr den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Eine Strafbarkeit des Inverkehrbringens dieser Substanzen war zwar immer noch durch die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) gegeben, jedoch bietet aus polizeilicher Sicht das AMG keine ausreichende Rechtsgrundlagen für ggf. notwendige spezielle Ermittlungsmaßnahmen sowie für die Verfolgung von Auslandsstraftaten. Zudem sieht das BtMG eine wesentlich höhere Strafandrohung im Zusammenhang mit Handeltreiben vor als das AMG und gibt überdies auch gegenüber Besitzern derartiger Substanzen strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Obwohl die Sachverständigen nach § 1 Abs. 2 BtMG der unbefristeten Unterstellung dieser vier Stoffe unter das BtMG zugestimmt hatten, konnte eine reguläre Gesetzesänderung auch nach Ablauf der Jahresfrist aus verfahrensmäßigen Gründen nicht umgesetzt werden. Die damaligen Oppositionsparteien (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) knüpften an die notwendige Gesetzesänderung akzeptanzorientierte drogenpolitische Bedingungen und verweigerten sich mit ihrer Stimmenmehrheit im Bundesrat einer Zustimmung. Nach Ansicht des damaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer sei dadurch eine neue dringliche Sachlage entstanden und so machte er im Januar 1997 ein zweites mal Gebrauch von der Dringlichkeitsermächtigung und unterstellte die besagten vier Substanzen ein zweites mal mit weiteren 6 anderen Substanzen für ein Jahr unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Durch Inkrafttreten der 9. BtMÄndV vom 28. Januar 19976 am 31. Januar 1997 war MBDB wieder illegalisiert und somit nicht nur der Handel, sondern auch der Besitz von MBDB wieder strafbar.

Die wiederholte Illegalisierung der gleichen Substanzen durch die Dringlichkeitsermächtigung löste nicht nur bei den damaligen Oppositionsparteien (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) heftige Kritik aus. Auch in Juristenkreisen wurde diese Maßnahme heftig diskutiert.

Im Rahmen der 10. BtMÄndV vom 20. Januar 1998,7 die am 1. Februar 1998 in Kraft trat, wurden die zehn Stoffe, die mit der 9. BtMÄndV für ein Jahr befristet dem BtMG unterstellt waren, mit zwei weiteren noch nicht betäubungsmittelrechtlich erfassten Substanzen, dem BtMG dauerhaft unterstellt.

Wenige Wochen vor dem Regierungswechsel im Sommer 1998 setzte der noch amtierende Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) seine Unterschrift unter die 12. BtMÄndV vom 7. Oktober 1998,8 die am 10. Oktober 1998 in Kraft trat. Erneut wurden sechs bisher nicht illegalisierte Substanzen für ein Jahr befristet den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt und durch die Aufnahme in Anlage I BtMG zu nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln deklariert.

Mit der 13. BtMÄndV vom 24. September 1999,9 die genau ein Jahr später rechtskräftig wurde, unterstellte die neue Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/ Die Grünen) die sechs Substanzen ein zweites mal für ein weiteres Jahr auf Grundlage der Dringlichkeit den Bestimmungen des BtMG. Zusätzlich wurden sechs bisher betäubungsmittelrechtlich nicht erfasste Substanzen in Anlage I BtMG neu aufgenommen und somit verboten.

Wiederum ein Jahr später wurden mit der 14. BtMÄndV vom 27. September 200010 sechs Substanzen zum dritten mal in der Folge und sechs Substanzen zum zweiten mal sowie zwei weitere Substanzen erstmalig in Anlage I BtMG aufgenommen und somit zu nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln deklariert.

Da der Gesetzgeber bei der Ermächtigung des Gesundheitsminister zur Aufnahme von Stoffen und Zubereitungen gemäß § 1 Abs. 3 BtMG in Anlage I BtMG durch Rechtsverordnung in dringenden Fällen die rechtliche Wirksamkeit der auf Grundlage dieser Vorschrift erlassenen Verordnungen auf ein Jahr befristete, ist es weder im Sinne des Gesetzgebers noch im Sinne des Gesetzes rechtens, diese Dringlichkeitsermächtigung in der Folge wiederholt bezogen auf die gleichen Substanzen anzuwenden. Durch so ein Vorgehen wird dem Wille des Gesetzgebers zur zeitlichen Beschränkung der allein vom Gesundheitsminister erlassenen Verordnungen nicht Rechnung getragen und zugleich wird so auch ein wesentlicher Kern der Vorschrift umgangen. Gesetzestreue, logisch denkende Juristen sprechen hier von fortgesetzter Rechtsbeugung.

Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass im Gegensatz zum früheren Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Eduard Lintner (CSU), die ihm nachfolgende Drogenbeauftragte Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen) nach der Verkündung von neuen BtMÄndV keine Pressekonferenzen abhielt. Auch die beiden der SPD zugehörigen Drogenbeauftragten, Marion Caspers-Merk und Sabine Bätzing versäumten es zumeist, Änderungen in den Anlagen des BtMG bekannt zu geben.

Die Aufnahme von neuen Stoffen in Anlage I BtMG birgt auch immer neue Gefahrenpotentiale für die Gesundheit der Liebhaber psychoaktiver Substanzen, da diese, insbesondere wenn sie gesetzestreu sind, in der Folge auf andere (noch nicht illegalisierte) Substanzen ausweichen, die zumeist weniger erforscht sind und über deren Wirkungs- und Gefährdungspotential weniger bekannt ist. Das Verbot einer Substanz mindert darum oft nicht die unmittelbare und mittelbare Gefährdung der Gesundheit, sondern vergrößert dieselbe und erhöht das Risiko für die Gebraucher.


  • 1Das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992, im Bundesgestzblatt (I S. 1302) am 22. Juli 1992 veröffentlicht, ist zwei Monate nach der Verkündung in Kraft getreten.
  • 26. BtMÄndV vom 14. September 1995 (BGBl. I S. 1161), in Kraft getreten am 27. September 1995, außer Kraft getreten am 27. September 1996.
  • 3MBDB = N-Methyl-1-(1,3-benzodioxol-5yl)-2-butamin = [1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)butan-2-yl]methylazan
  • 4MDMA = 3,4-Methylendioxymethamphetamin = N,?-Dimethyl-3,4-methylendioxyphenethylamin wurde durch die 2. BtMÄndV vom 23. Juli 1986 (BGBl I S. 1099) dem BtMG unterstellt.
  • 5MDE = 3,4- Methylendioxyethylamphetamin = N-Ethyl-?-methyl-3,4-methylendioxyphenethylamin wurde durch die 3. BtMÄndV vom 28. Februar 1991 (BGBl I S. 702) dem BtMG unterstellt.
  • 6 9. BtMÄndV vom 28, Januar 1997 (BGBl. I S. 65)
  • 710. BtMÄndV vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74)
  • 812. BtMÄndV vom 7. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3126)
  • 913. BtMÄndV vom 24. September 1999 (BGBl I S. 1935)
  • 1014. BtMÄndV vom 27. September 2000 (BGBl. I S. 1414)

Mittel, Stoffe und Substanzen

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 19811 wurde nicht nur für die besonders schweren Fälle eine Erhöhung der Strafobergrenze von 10 auf 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgenommen, sondern auch die Definition der Betäubungsmittel geändert. In § 1 Abs. 1 BtMG wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen beschränkt. Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind nur die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen (Positivliste). Nur sie sind Teil des Gesetzes.

Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes

Anlage I enthält die nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähigen Stoffe, die also allenfalls illegal im Verkehr sein können. Diese Stoffe „sind gesundheitsgefährdend oder werden nicht zu therapeutischen Zwecken benötigt.2

Anlage II enthält die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Substanzen, das heißt solche, die als Rohstoffe, Grundstoffe, Halbsynthetika, oder Zwischenprodukte verwendet werden, die jedoch in Zubereitungen nicht als Betäubungsmittel verschrieben werden können.

Anlage III enthält die verkehrs- und verschreibungsfähigen Substanzen.

Stoffe im Sinne des Gesetzes

Im Sinne des § 2 Betäubungsmittelgesetz wurde bis Ende Juli 2009 ein Stoff wie folgt definiert:

Eine Pflanze, ein Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester, Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze – roh oder gereinigt – sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen.

Bei Gerichtsverhandlungen zeigte es sich immer wieder, dass diese Definition der Stoffe nicht mit den Anlagen zu § 1 BtMG kompatibel war. So waren beispielsweise in Anlage I die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin, die in verschiedenen Pilzarten vorkommen, aufgelistet, die Pilze selbst jedoch nicht – was aufgrund von § 2 BtMG auch nicht möglich war, da Pilze keine Pflanzen sind. Ja selbst die Auflistung von Psilocybin und Psilocin in der Anlage I hielten einige Rechtsgelehrte aus juristischen Gründen für äußerst bedenklich. So entschied sich die Bundesregierung im Sommer 2009 den Begriff „Stoffe“ neu zu fassen. Mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGuaÄndG) Art. 5 vom 17. Juli 2009 (BGBl. 2009, I S. 1990; 2009) wurde der Begriff „Stoffe“ neu definiert:

Im Sinne des Gesetzes sind Stoffe:

  1. chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,
  2. Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
  3. Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -betsandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
  4. Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte.

Auszug aus dem § 2 Abs. 1 BtMG

Selbst Stoffwechselprodukte von Menschen, also beispielsweise Urin, sind demnach Stoffe im Sinne des Gesetzes. Hat jemand beispielsweise Pilze mit den Wirkstoffen Psilocybin und Psilocin gegessen und lässt danach jemanden seinen Urin trinken, dann kann der Urinerzeuger wegen Weitergabe von Betäubungsmitteln belangt werden, da illegalisierte Wirkstoffe im Urin nachweisbar wären.


  • 1Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681)
  • 2Bundestagsdrucksache BT-DS 8/3551, S. 25

Cannafest in Prag – Kein Fest in Kalifornien

Cannafest Prag Logo mit gezeichnetem Hanfblatt
Wir sind an diesem Wochenende wieder unterwegs: In Prag findet mit dem Cannafest die zweite (und größere) Hanfmesse in unserem Nachbarland Tschechien statt, und wir haben zusammen mit ISI-Europa aus Österreich einen Stand: Nr. 58 in der Mittelhalle links. Besucht uns wenn möglich, und seid gespannt auf Berichte, Fotos und Videos, die wir mitbringen – hier, auf der Hanfplantage und auf Al Rico Cannabis.

Und damit an die West Coast der USA. Fast die Hälfte der Kalifornier, die vor rund zwei Wochen über die Re-Legalisierung von Cannabis in ihrem Bundesstaat abgestimmt haben, waren dafür. Immerhin. Man muss es mal positiv sehen, denn auch dieses Ergebnis ist dazu in der Lage, die Politik endlich aufzurütteln und ein kleines Signal aus dem Mutterland der Cannabis-Prohibition in die Welt zu senden. Außerdem ändert es nichts an der gegenwärtigen Situation: Mit der Empfehlung eines Arztes, die leicht zu bekommen ist, kann jeder in kalifornischen Medical Marijuana Dispensaries wundervollstes Gras, feinstes Hasch und unwiderstehliche „Eatables“ (Essbares mit Cannabis) kaufen. Außerdem ist der Besitz einer Menge von bis zu 28,5 Gramm seit Oktober 2010 keine Ordnungswidrigkeit mehr, und führt maximal zu einem Bußgeld von 100 US-Dollar. Unter diesen vergleichsweise günstigen Umständen ist es nicht verwunderlich, dass zu wenig Hanffreunde diese Chance nutzten und ihre Stimme abgaben. Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger bestätigte in einer Talkshow auch die Vermutung, dass Proposition 19 ohne die Gesetzesänderung vom Oktober erfolgreich gewesen sein könnte.

Aber es wird weiter gehen. Wie lassen nicht locker, und unsere Kollegen im sonnigen California auch nicht. Dort wird es wohl in zwei Jahren eine neue Volksabstimmung geben.

Legalisierung von Cannabis in Kalifornien vor der Tür?

USA: Am heutigen 2. November 2010 wird in den USA gewählt: Nicht nur diverse Minister, Gouverneure und Staatsanwälte werden gewählt – es stehen auch sehr viele Abstimmungen zu Cannabis auf den Wahllisten. Die bekannteste dürfte Proposition 19 in Kalifornien sein, welche Menschen über 21 Jahren den Besitz von bis zu einer Unze (etwa 28 Gramm) Marihuana sowie den Eigenbedarfsanbau von bis zu 2,3 m² erlaubt. Weiterhin wird es den Behörden möglich, den kommerziellen Verkauf von Cannabisprodukten zu regulieren und zu besteuern. Seit 1996 gibt es in Kalifornien Regelungen für einen einfacheren Zugang zu natürlichen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken. Mittlerweile sind die Abgabestellen für medizinisches Marihuana nicht mehr aus dem Stadtbild wegzudenken. Medizinisches Marihuana ist eine sehr billige Medizin und wird bei diversen Krankheitsbildern von einem Arzt verschrieben. In 14 weiteren Bundesstaaten der USA gibt es Regelungen für den Zugang zu natürlichem medizinischen Marihuana. Deutschland ist davon noch „Meilen entfernt“.

Liveberichterstattung findet neben den üblichen Massenmedien zum Beispiel in der NORML Show Live oder dem Cannabis Culture Magazin mit Jodie Emery aus dem Büro der YesOn19 Kampagne statt. Wer Personen in den USA kennt, sollte sie daran erinnern, gegen die Hanfverbote wählen zu gehen!

Auch die Hanfparade ist nicht untätig: Wir waren auf der Cultiva unterwegs zur Sponsorensuche und haben für unsere lokalen Freunde etwas spezielles: Aufkleber. Diese liegen seit letzem Dienstag im Hanf Museum Berlin zur Mitnahme aus.

Motivbewerbungen für die Poster und Flyer der Hanfparade 2011 gesucht!

Die traditionsreiche Demonstration geht am 6. August 2011 in die 15. Auflage, diesmal unter dem Motto „40 Jahre sind genug – BtMG ade!“. Damit das jeder mitbekommt und weitersagen kann, wird Promomaterial benötigt.

Dieses Jahr wurden fleißig über 160.000 Flyer und 10.000 Poster verteilt und plakatiert. Dafür war die Hanfparade unterwegs auf vielen Konzerten, Festivals und anderen Kulturveranstaltungen. Auch in Kneipen und Geschäften aller Art (insbesondere Grow- und Headshops) waren die Plakate und Flyer der Hanfparade zu finden… und dies nicht nur in Deutschland, sondern europaweit!

Für die Hanfparade 2011 suchen wir wieder tolle Motive und jeder kann mitmachen!

Wenn Du zeichnen, designen, sprühen oder ähnliches kannst und das Motto für 2011 in Sachen Hanf und Hanfparade umsetzen möchtest: Melde dich bei uns, schicke deinen Entwurf an:

info@hanfparade.de

oder wenn du in Berlin wohnst, komm bei dem öffentlichen Organisationstreffen vorbei! Dieses findet jeden Dienstag ab 19 Uhr im Hanf Museum statt (Hanf Museum, Mühlendamm 5, 10178 Berlin).

Die Hanfparade freut sich auf Dein Motiv! Und natürlich auch, wenn Du diese Information an Designer, Zeichner und Künstler weiterleitest!

Die Hanfparade sagt Danke!

Die Hanfparade 2010 unter dem Motto: „Cannabis ist (Welt)Kultur!“ fand am 07.08.2010 in Berlin statt. Etwa 2000 Teilnehmer aus ganz Deutschland waren gekommen, um gemeinsam für die Legalisierung von Cannabis zu demonstrieren. Begleitet von acht Paradewagen zogen sie vom Alexanderplatz zur Abschlusskundgebung zwischen Reichstag und Bundeskanzleramt.

Wir, die Organisatoren der Hanfparade, freuen uns über die rege Beteiligung. Die gute Stimmung und Solidarität unter den Teilnehmern spiegelte sich unter anderem im gewachsenen Medieninteresse wider. Dabei erregte das Engagement von Patienten mit einer Genehmigung für den Besitz von natürlichem Cannabis besondere Aufmerksamkeit. Aber auch den politischen Rednern gelang es, den Fokus auf das Wissen um die Kulturpflanze Hanf und die Legalisierung ihrer Nutzung als Rohstoff, Medizin und Genussmittel zu lenken. Sie forderten unisono, das Thema Hanf auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Von den Medien unbeachtet, jedoch für uns umso wichtiger, waren die zahlreichen Kleinspenden, mit denen uns die Teilnehmer der Demonstration einen Einstieg in die Organisation der Hanfparade 2011 ermöglichten. Für ihren Einsatz danken wir unseren Sponsoren: Black Leaf, Sensi Seeds, GrowIn Berlin, GrasGrün und den Privatspendern. Wir freuen uns über das uns entgegengebrachte Vertrauen und werden alles daran setzen, euch auch zur Hanfparade 2011 mit dem Motto „40 Jahre sind genug – BtMG adé!“ nicht zu enttäuschen. Dafür brauchen wir eure Beteiligung!

Prag ist eine Reise wert. Soma im Knast. Bericht von der ersten Cannabizz

„Kifferparadies Tschechien“? Es ist nicht alles Gold was glänzt, der Mythos ist eine Übertreibung. Auf der Cannabizz 2010, der ersten Hanfmesse in Tschechien, war das zu spüren: Samenzüchter durften nicht offen rauchbare Proben ihrer Kunst zeigen, ausgestellte Pflanzen waren THC-frei. Denn der Besitz geringer Mengen – den im letzten Beitrag genannten 15 Gramm und 5 Pflanzen – kann immer noch als Ordnungswidrigkeit maximal 600 Euro kosten. Eine Haftstrafe oder Schlimmeres gibt es nicht mehr, aber aus verständlichen Gründen ist der Umgang mit Cannabis in Prag derzeit nicht wesentlich freier als bei uns Berlin. Lediglich Samen sind frei verkäuflich. Ein Video mit einigen Eindrücken aus Prag hat euch Cáñamo TV mitgebracht.

In der Messehalle sollte von Beginn an im Bereich der Stände gar nicht geraucht werden, dafür aber wurden Freitag und Samstag im Außen- und im Cafébereich ungeniert die Joints gezündet. Am dritten Tag prangten an diesen Orten riesige Joint-Verbotschilder und in Durchsagen wurde auf das Verbot hingewiesen – offenbar haben die Veranstalter von der Polizei Druck bekommen. Die zeigte sich gelegentlich mit zwei uniformierten Beamten, die dann einmal durch die Halle schlenderten, und war in der Umgebung der Messe öfter als gewöhnlich auf Patroullie unterwegs. Aber Zivilschnüffler waren ebenfalls anwesend, wie dieser Vorfall beweist: Ein kleiner Skandal und Thema u.a. in einem Video von blunTV ist die Verhaftung des Hanfzüchters Soma, der einen Vortrag im Seminarraum hielt und zuvor einen Joint ins Publikum reichte. Leider an jemanden von der Polizei, nach dem Vortrag wurde Soma abgeführt – wegen Weitergabe, was in der Tschechischen Republik weiterhin als Straftat gilt.

Insgesamt ist unser Resümee dennoch positiv. Legalizer aus Österreich (Hanf Wander Tag – jetzt am 2.10. in Wien!), Polen (KonopiaLeczy.pl), Frankreich (Cannabis Sans Frontières), der Ukraine (Legalize UA) und natürlich aus Tschechien (Legalizace.cz) waren dabei. Außerdem haben wir als Hanfparade-Organisatoren mit den Chefs von vielen Unternehmen im Hanfbusiness gesprochen. Für 2011 können wir zum Beispiel auf einen der ganz großen Namen im Dünger-Bereich als weiteren Sponsor hoffen. Was extrem erfreulich ist: Denn längst nicht alle Hersteller von Grow-Bedarf, insbesondere Dünger, stehen zum Hanf und damit zu ihren Kunden, sondern sind im Gegenteil sehr bemüht darum, dass ihr Firmenname nicht mit Cannabis und der Legalisierungsbewegung in Verbindung gebracht wird. Trotzdem sind sie auf Hanfmessen und in Growshops mit ihren Produkten vertreten. Liebe Grower: Achtet mal öfter darauf, welche Namen als Unterstützer von Legalisierungs-Vereinen und -Aktivitäten auftauchen und welche nie…

Die nächsten europäischen Hanfmessen 2010 sind an diesem Wochenende die ExpoCannabis in Madrid, Ende Oktober die Cultiva in Wien und im November die zweite (und größere) Hanfmesse in Prag, das Cannafest.

Auf nach Prag zur ersten Cannabizz Hanfmesse

Poster der ersten internationalen Hanfmesse Cannabizz in Prag, TschechienVon Berlin nach Prag sind es nur knapp über 350 Kilometer, und doch ist es wie eine andere Welt: Der Besitz kleiner Mengen Drogen ist in Tschechien seit diesem Jahr straffrei, und für Hanf gilt: Wir dürfen bis zu 15 Gramm Weed in den Taschen haben, oder 5 Pflanzen zuhause in unserer tschechischen Wohnung auf der Fensterbank, in einer Growbox oder im Garten, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Warum geht das nicht hier, fragen wir uns, obwohl die Hanfparade den legalen Anbau von fünf Pflanzen für jeden schon 2007 forderte. Wir sind gespannt auf den Austausch mit tschechischen Legalize-Aktivisten bei dieser durch die E.L.F. gesponsorten Zusammenkunft.

Und dafür bietet die Cannabizz (17.-19.9.2010) sich vortrefflich an. Denn unter diesen Umständen ist es nur naheliegend, in dem – in dieser Hinsicht – freisten aller Länder in Europa eine internationale Hanfmesse zu veranstalten. Außer Treffpunkt für Hanffreunde aus aller Welt ist eine Messe natürlich auch Bussiness und Kommerz, aber das ist gut für uns: je früher wir unsere neuen Sponsoren aufspüren, desto mehr können wir uns um Inhalte und die Vorbereitung kümmern, damit die Hanfparade 2011 noch zugkräftiger wird. Wer an diesem Wochenende nach Prag kommen kann oder bereits dort ist: Besucht uns am Legalizer-Stand!

Hanf statt Angst – Hanfparade-Musikwagen auf „Freiheit statt Angst“-Demo am kommenden Samstag, 11.9.2010

Für Hanffreunde ist staatliche Überwachung eine besondere Bedrohung. Weil der Besitz von berauschenden Blüten der Heilpflanze Hanf verboten ist, müssen Kranke und Genusskonsumenten jederzeit befürchten, mit der Staatsgewalt in Konflikt zu kommen. Klar wollen wir vor allem, dass Hanf legalisiert wird, aber wir wollen auch keine drangsalierenden Eingriffe in die Privatsphäre, keine Überwachung auf Vorrat und keine „Bundestrojaner“ auf unseren Computern.

Freiheit statt Angst weiß: Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden, doch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern.

Bürgerrechte werden abgebaut und die Überwachung nimmt zu. Wir wollen jedoch eine freie Gesellschaft! Deshalb rufen wir euch auf: Kommt mit uns zur „Freiheit statt Angst“ Demo am Samstag, den 11. September 2010 in Berlin. Wir sind mit einem Paradewagen dabei, bringen unsere hanfige Deko mit und DJ Don Marijuano + t.b.a. werden euch mit highssen Beats verwöhnen. Beginn ist um 13 Uhr am Potsdamer Platz. Alle weiteren Infos zur Demo und FsA findet ihr auf www.freiheitstattangst.de.

Poster der Freiheit statt Angst Demonstration am 10.9.2010 in Berlin (kleine Version)