Tatverdächtige Zeitreihe: Verstoß gegen das Opiumgesetz und das BtMG

Anfang der 70er Jahre wurde das alte Opiumgesetz aus den 20er Jahren durch ein neues Gesetz, das Betäubungsmittelgesetz, ersetzt. Bei der Gesamtbetrachtung der historischen Entwicklung vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht frei ist, welche Ziele sie im Bereich der Drogenpolitik verfolgen will. Sie ist vielmehr durch eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) gebunden. Es handelt sich hierbei um das Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe (sogenannte Single-Convention) und um das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe.

 

Insbesondere die „Single Convention on Narcotic Drugs“ hat dabei Anteil am repressiven Charakter des BtMG.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Dezember 1971 das Opiumgesetz von 1929, welches vor allem die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln regelte, durch ein neues „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG)“ ersetzt. Dem Gesetz, das am 10. Januar 1972 nach redaktionellen Änderungen neu bekannt gegeben wurde, liegt eine stärker gefächerte Klassifizierung der Straftatbestände zugrunde. Das bedeutet, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Tat-Typus eine Sanktionsstufe zugeordnet werden kann, wobei die Höchststrafe im Vergleich zum Vorgänger Opiumgesetz von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt wurde.

Der Staat Deutschland reagierte auf die kulturellen und politischen Ereignisse der späten 60er und frühen 70er Jahre mit einer Intensivierung der Drogenrepression. Dies zeigt sich in der jährlichen Verdoppelung der Deliktzahlen. Die gestiegene Deliktmenge war dann Grundlage für die Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes an Weihnachten 1971.

Nach Einführung des neuen Gesetzes verdoppelte sich die Zahl der Tatverdächtigen innerhalb von acht Jahren. 1979 wurden bereits mehr als 50.000 Delikte aktenkundig. Die Zeitspanne bis zur nächsten Verdoppelung betrug 11 Jahre. Im Jahr 1990 wurden erstmalig über 100.000 Delikte von der Polizei registriert. Mit größerer Verbreitung Die Abbildung zeigt in Prozentwerten die Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 2016. Datenquelle: BKA Wiesbaden.der Technokultur wuchs auch der Repressionskoeffizient (Maß oder Intensität der Unterdrückung) schneller. Innerhalb von nur sieben Jahren war bereits wieder eine Verdoppelung erreicht. 1997 meldete die Polizei erstmals über 200.000 Delikte.

Tatverdächtige Zeitreihe: Verstoß gegen das Opiumgesetz und das BtMG

Die Abbildung zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Die Abbildung zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Tatverdächtigen der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Tatverdächtigen der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Tatverdächtigen aller Bundesländer enthalten. Diese Angaben sind auch bei allen folgenden Abbildungen zu berücksichtigen.

Bis 1966 lag die Zahl der jährlich erfassten Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich West-Berlin) deutlich unter Eintausend. Erst 1967, dem Jahr in dem Benno Ohnesorg von der Polizei erschossen wurde, registrierten die Behörden über 1.000 Tatverdächtige. Vier Jahre später registrierten die Behörden bereits über 20.000 Tatverdächtige.

Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat in einem Bundesland festgestellt wurden, wird nur einmal gezählt. Vor 1983 waren Personen, gegen die im Berichtsjahr mehrfach ermittelt wurde, immer wieder erneut gezählt worden. Wegen Ablösung dieser Mehrfachzählung, die zu stark überhöhten und strukturell verzerrten Tatverdächtigenzahlen führte, durch die jetzige „echte“ Zählung, ist ein Vergleich zu früheren Jahren nur eingeschränkt möglich.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verdoppelte sich die Zahl der Tatverdächtigen und erreichte in der Folge im Jahr 2004 mit 232.502 einen absoluten Spitzenwert. Danach sank die Zahl kontinuierlich bis 2010 und danach stieg sie wieder kontinuierlich an und überflügelte 2016 erstmals die Anzahl von 2004 und erreichte den historischen Spitzenwert mit 245.731 Tatverdächtigen. Auch im Jahr 2017 stieg die Zahl der registrierten Tatverdächtigen deutlich auf 263.255, was einer Zunahme um 7,1 Prozent innert Jahresfrist entspricht.