In der Sache Hanfparade vs. Land Berlin (Az VG 1 K 354.11) wegen der zu großen Teilen verbotenen Hanfparade 2011 gibt es endlich den ersten Verhandlungstermin! Die Verhandlung findet am 11.12.2012 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7 in 10557 Berlin, statt. Die Raumnummer ist den Aushängen zu entnehmen. Wir erwarten keine endgültige Entscheidung. Wir freuen uns über weitere Besucher!
Zur Erinnerung: 2011 sagte die Versammlungsbehörde, unser Abschlussgelände, der „Markt der Möglichkeiten“, sei nur punktuell politisch und ansonsten nur auf Kommerz ausgerichtet.
Wenn sich die Ansicht der Versammlungsbehörde durchsetzt, wird es in Zukunft keine echte Versammlungsfreiheit mehr geben. Versammlungsfreiheit in Deutschland hieß bisher immer auch, dass man die Versammlung nur anmelden muss – eine Genehmigung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Die Behörde meint aber, dass alle Aufbauten (Zelte, Bänke, Tische etc.) nur in engen Ausnahmefällen Teil einer Versammlung sein können. Das würde bedeuten, dass eine Kundgebung angemeldet wird und eventuell für ein Zelt auf der Kundgebung eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen wäre. Damit wäre für alle Versammlungen mit größeren Hilfsmitteln doch eine Genehmigungspflicht geschaffen. Ständige Streitigkeiten wären vorprogrammiert. Denn an der Hanfparade sieht man, dass die Zelte u.ä. jahrelang als selbstverständlicher Teil der Kundgebung angesehen wurden, dann wieder nicht und 2012 dann weitgehend doch wieder usw..
Leider vergisst die Versammlungsbehörde dabei, dass wir diesen Vorwurf schon mal hatten. Nämlich zur zweiten Hanfparade vor 13 Jahren. Auch dort sah die Versammlungsbehörde nicht, dass der Markt der Möglichkeiten und seine Aufbauten politischen Charakter haben. Doch ein Produkt, welches politisch verhindert wird, wie hier in Deutschland und weltweit durch die internationalen Abkommen, ist politisch. Auch wurde uns von der Versammlungsbehörde ein Urteil von 2001 zitiert, welches in allen Gesetzestexten eindeutig als überholt gekennzeichnet ist, denn die Fuckparade hatte 2007 eine höhere Entscheidung erwirkt. Es ist schon seltsam.
Natürlich widersprachen wir dem Bescheid, und wir mussten am letzten Tag vor Gericht gehen, um die gesamte Hanfparade wie geplant durchführen zu können. Unser Einspruch und die einstweilige Verfügung wurden damals abgelehnt. Nun steht das Gerichtsverfahren an.
Weitere Hintergrundinfos: Hanfparade 2011: Hanfnutzer raus aus der Öffentlichkeit? und Facebook Event zur Gerichtsverhandlung
Update: Der Prozess ist gelaufen:
Link zur Klageschrift, Link zum Urteil



Erfolgreich war es und wunderschön auf der
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Der Kampf gegen den „Extremismus“ soll in der Bundesrepublik nun auch verstärkt fiskalisch geführt werden. Am 23. Mai verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013, durch welchen es einschneidende Veränderungen für gemeinnützige Körperschaften geben könnte. In der Abgabenordnung (§ 51 Abs. 3 AO) wird ein Wort gestrichen, was dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, über die finanzielle Existenz von gemeinnützigen Organisationen zu urteilen. Gemeinnützige Körperschaften, die in Verfassungsschutzberichten als extremistisch eingestuft wurden, verloren bisher – widerlegbar – ihre Steuerbegünstigungen (Gemeinnützigkeit). Sie konnten die Vorwürfe aber vor den Finanzämtern widerlegen. Das Wort „widerlegbar“ soll nun gestrichen werden und die Organisationen würden automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz könnte durch die Gesetzesänderung negative fiskalische Sanktionen verhängen – ohne seine Quellen offen zu legen.
Der 12. September ist Tag X für die niederländischen Coffeeshops, denn an diesem Tag wird dort eine neue Regierung gewählt.


Die nächste Hanfparade findet am Samstag, den 11. August 2012 statt. Sie beginnt um 13:00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung bei der Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz und endet mit einer Abschlusskundgebung auf der Straße des 17. Juni beim Brandenburger Tor, die um 16:00 beginnt und bis 22:00 Uhr 
