Poster der Hanfparade 2013

Hanfparade 2013 – Meine Wahl? Hanf legal!

Poster der Hanfparade 2013

Am 10. August 2013 gingen im Rahmen der Hanfparade mehr als 6500 Menschen in Berlin auf die Straße, um für den längst überfälligen Kurswechsel in der Cannabispolitik zu demonstrieren.

Denen, die für den Bundestag kandidieren, sollte so gezeigt werden, dass auch nach der Wahl eine Politik nicht hingenommen wird, die Menschen um ihren Arbeitsplatz, ihr Ansehen, ihre Gesundheit und ihre Freiheit beraubt.
Die Gebraucher von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten wollen sich von doppelmoralischen Gesundheitsaposteln und verlogenen Politikern ihre Selbstbestimmung nicht nehmen lassen und fordern von den Verantwortlichen gerechtes Handeln.

Deshalb haben wir am Samstag dem 10. August 2013 unter dem Motto Meine Wahl – Hanf legal! für die Legalisierung von Cannabis als Medizin, Rohstoff und Genussmittel demonstriert.

Treffpunkt der Hanfparade 2013 war der Bahnhof Zoo. Die Demonstration führte über die Bundeszentrale der CDU, Bundesrat und Bundestag zum Brandenburger Tor. Auf der Straße des 17. Juni fand dann bis 22 Uhr die große Abschlusskundgebung statt.

Archiv der Webseite

Wer die Hanfparade 2013 noch mal nachempfinden möchte, oder die gesamten Informationen lesen möchte, kann dies im Archiv der 2013er Webseite umschauen.

Medienecho

Das Hanfjournal hat anlässlich der Hanfparade mit uns zusammen eine Sonderausgabe erstellt. Die gesamte Ausgabe gibt es als PDF Datei zum Download.

Zu den folgenen Links kannst du zu den – Videoaufnahmen; Fotos, Presseecho; Mitschnitte der Reden – springen.

Videoaufnahmen der Hanfparade 2013

Hier ist die Videoplayliste mit Videos zur Hanfparade 2013:

Playlist: Hanfparade 2013 Promotion

Fotos

Text – Presse und Pressemitteilungen

Vor der Hanfparade

Nach der Hanfparade

Poster der Hanfparade 2012

Hanfparade 2012 – Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit!

Poster der Hanfparade 2012

Die Hanfparade fand am 11. August 2012 in Berlin statt. An diesem Samstag haben wir ab 13 Uhr unter dem Motto „Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit!“ für die Legalisierung von Cannabis als Medizin, Rohstoff und Genussmittel demonstriert. Treffpunkt war die Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz und Abschluss mit Bühne und Markt der Möglichkeiten bis 22 Uhr am Brandenburger Tor auf der Strasse des 17. Juni. Es nahmen etwa 3000 bis 4000 Personen teil. Die Hanfparade war ein Erfolg – Danke an alle Mitwirkenden, wir sehen uns im nächsten Jahr wieder!

Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit

Genussmittel legalisieren – Freiheit besteht in der Möglichkeit, alles zu tun, was keinem anderen schadet: Dieses Grundrecht eines jeden Menschen darf nur dort begrenzt werden, wo es Rechte anderer Menschen beeinträchtigt. Der Genuss von Marihuana oder Haschisch schadet anderen Menschen nicht. Die Wissenschaft ist sich längst sicher: Vom Cannabiskonsum gehen weniger Risiken aus, als vom Konsum der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Dennoch hält die Politik am Hanfverbot durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fest. Das will die Hanfparade ändern! Cannabismedizin ermöglichen – Die Hanfparade kämpft für das Recht eines jeden Menschen, die Mittel zur Erhaltung seiner Gesundheit frei wählen zu dürfen. Cannabis war jahrtausendelang weltweit eine der meist verwendeten Medizinalpflanzen. Der Krieg gegen Drogen machte dem quasi über Nacht ein Ende. Die Hanfparade unterstützt Ärzte und Patienten bei ihren Bemühungen, den Zugang zur natürlichen Medizin Hanf zu erleichtern. Diskriminierung der Hanfpflanze beenden – Gerechtigkeit bedeutet, Gleiches gleich zu behandeln. Das BtMG ist eine Rechtsnorm, die Teile der Gesellschaft diskriminiert (z.B. Hanfbauern) und andere bevorzugt (z.B. Weinbauern). Es ist ungerecht, dass Cannabis, die wohl nützlichste Pflanze der Welt, in Deutschland hinter bürokratischen Hürden verborgen ein Nischendasein fristet. Die Hanfparade will der Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten des Rohstoffs Cannabis vor Augen führen. Wir gehen für die Aufhebung der Cannabisprohibition auf die Straße – für mehr Transparenz, Information und Aufklärung – für Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel – für Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit!

Medienecho

Die Presse und viele Privatmenschen berichten über die Hanfparade 2012. Hier folgt ein Auszug daraus. Sende uns eine eMail, wo wir deine Fotos usw. finden können! Das Hanfjournal hat – wie jedes Jahr – anlässlich der Hanfparade eine Sonderausgabe erstellt. Die Ausgabe für dieses Jahr ist uns besonders gelungen. Es kommen eine Menge spannender Personen, unter anderem Frank Tempel (LINKE) sowie mehrere Mitglieder des Schildower Kreises wie Gundula Barsch und Heino Stöver zu Wort. Die gesamte Ausgabe gibt es als PDF Datei zum Download. Zu den folgenden Links kannst du zu den – Videoaufnahmen; Fotos, Presseecho; Mitschnitte der Reden – springen. Da fehlt ein Link zu deinem Material über die Hanfparade? eMaile es uns!

Videoaufnahmen der Hanfparade 2012

Hier ist die Videoplayliste mit Videos zur Hanfparade 2012:

Playlist: Hanfparade 2012 - Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit!

Fotos

Text – Presse und Pressemitteilungen

Poster der Hanfparade 2011

Hanfparade 2011 – 40 Jahre sind genug! BtMG adé!

Mit diesem Motto zog die 15. Hanfparade am 6. August 2011 durch die Stadt Berlin. Wir danken an dieser Stelle allen Beteiligten, die sich für einen normalisierten Cannabis-Umgang auf der Demonstration gezeigt und eingesetzt haben! Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat seit seiner Einführung im Dezember 1971 millionenfaches Leid verursacht. Allein im Jahr 2009 gab es in Deutschland mehr als 134.000 Verfahren gegen Cannabisnutzer. In knapp 80 Prozent der Fälle ging es dabei nur um Konsumentendelikte. Mehr als 18.000 Menschen sind derzeit wegen des risikoarmen Genussmittels Cannabis im Gefängnis. Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben! Wir forderten deswegen mit der Demonstration Hanfparade 2011: Weg mit dem BtMG! Denn das Cannabisverbot verursacht längst mehr Elend, als es ein legaler Hanfmarkt je könnte.

Medienecho

Die Presse und viele Privatmenschen berichten über die Hanfparade 2011. Hier folgt ein Auszug daraus. Sende uns eine eMail, wo wir deine Fotos usw. finden können! Zu den folgenen Links kannst du zu den – Videoaufnahmen; Fotos, Presseecho; Mitschnitte der Reden – springen. Da fehlt ein Link zu deinem Material über die Hanfparade? eMaile es uns!

Videoaufnahmen der Hanfparade 2011

Hier ist die Videoplayliste mit gut 82 Videos zur Hanfparade 2011:

Playlist: Hanfparade 2011 - 40 Jahre sind genug! BtMG Adé!
Playlist mit Hanfparade 2011 Videos

Fotos

Hier folgen einige Links zu Fotos anderer Personen:

Text – Presse und Pressemitteilungen

Mitschnitt der Reden auf der Hanfparade

Hanfparade1997 Demonstration

Hanfparade 1997 – Legalisierung jetzt! Mit Hanf in die Zukunft

Nachdem Hanf 60 Jahre lang verboten und kriminalisiert wurde, beschlossen die Initiatoren der Hanfparade: „Uns reicht´s!“ und gründeten im Februar 1997 den Verein „Bündnis Hanfparade“.
Dieser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Öffentlichkeit für den gemeinsamen Kampf um die Legalisierung der Hanfpflanze zu mobilisieren und die Freigabe von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel voranzutreiben.

Um diesem Ziel näherzukommen, beschloss der Verein am 23.August 1997 eine große Demonstration für die Legalisierung von Cannabis zu veranstalten – Die Hanfparade war geboren!

Hanfparade1997 Demonstration

Mit diesem Großereignis der internationalen Hanfszene, wollten die Veranstalter neben der politischen Forderung „Legalisierung jetzt!“ und dem ökologischen Anspruch „Mit Hanf in die Zukunft“ auch die kulturelle Vielfältigkeit der Hanfbewegung zum Ausdruck bringen.
Dies geschah dann direkt vor dem Brandenburger Tor auf eine Art und Weise, die nicht abwechslungsreicher und phantasievoller hätte sein können.

Auf zwei Bühnen gaben sich Künstler, Politiker und Vertreter der Hanflobby die Klinke in die Hand. Musikalischer Höhepunkt waren die Auftritte der bekannten deutschen Bands J.B.O. und Blind Passengers sowie der englischen Formation SAXON.
Für Eltern mit Kindern gab es in unmittelbarer Nähe eine beaufsichtigte Kinderecke mit Spielgeräten und Springburgen, Clowns, Schminkkünstlern, Kasperletheater und vielen weiteren Attraktionen.

Hanfparade1997 Buehne

Um das leibliche Wohl der Anwesenden sorgten sich zahlreiche Händler, die auf dem „Markt der Möglichkeiten“ ihre Hanfprodukte anboten. Das Angebot reichte von Hanfbäckern, Hanfbierbrauern und Hanfmüsliherstellern bis hin zur Hanf-Tofu-Wurst und Hanf-Cola. Ebenso nutzten Hanfläden, Head-Growshops aus dem gesamten Bundesgebiet die Gelegenheit, ihre Waren auf dem Markt anzubieten.

Hanfparade1997 Vortraege

Für die interessierte Öffentlichkeit bestand die Möglichkeit, sich in einem eigens aufgebauten Informationszelt über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Hanfpflanze aufklären zu lassen. Auch Cannabis-Selbsthilfe- und Legalisierungsgruppen nutzten die Chance, sich und ihre Arbeit ins rechte Licht zu rücken.

Der unglaubliche Zuspruch, den die Parade bei den Teilnehmern fand, wurde von der damaligen Berliner Regierung allerdings nicht geteilt. Daher kam es im Jahr darauf so, wie es unter einer CDU Regierung kommen musste. Mehr dazu im Achiv zur Hanfparade 1998.

Video zur Hanfparade 1997

Foto einer modernen Ampel mit grünem Licht

Hanfparade 2014 – Grünes Licht für die Legalisierung

Foto einer modernen Ampel mit grünem LichtDas Motto der nächsten Hanfparade, die ein Tag vor Vollmond am Samstag, den 9. August 2014 in Berlin stattfinden wird, lautet „grünes Licht für die Legalisierung“. Das Motto „grünes Licht für die Legalisierung“ hat nur bedingt etwas mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu tun und soll nicht als parteipolitische Empfehlung gewertet werden, vielmehr wird sich die Hanfparade kritisch mit der Drogen- und Suchtpolitik der Grünen auseinandersetzen. Deshalb wird nach der Auftaktkundgebung auf dem Washingtonplatz südlich des Hauptbahnhofs die erste Zwischenkundgebung auf dem Platz vor dem Neuen Tor 1 vor der Bundesgeschäftsstelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen stattfinden.

Das Motto „Grünes Licht für die Legalisierung“ soll natürlich vornehmlich dazu animieren, Ideen zu entwickeln, wie die Re-Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel vorangetrieben werden kann, damit die Menschen in Deutschland auch bald „grünes Licht“ für die Legalisierung von Hanf als Genussmittel geben werden, wie es Menschen im November 2012 in den US-Bundesstaaten Washingten und Colorado an den Wahlurnen taten.

Auftaktkundgebung auf dem Washingtonplatz

Die Hanfparade 2014 wird auf dem Washingtonplatz südlich des Hauptbahnhofs starten. Da Jahr für Jahr immer mehr Teilnehmer der Hanfparade aus anderen Bundesländern anreisen, wählte das OrgaTeam der Hanfparade einen Platz für die Auftakt­kundgebung, der in unmittelbarer Nähe eines Fernbahnhofs liegt. Der Washingtonplatz liegt direkt am Südausgang des Hauptbahnhofs. Der Name des Platzes ist eine Ehrung von George Washington, der von 1789 bis 1797 der erste Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika war.

Das Washington-Territorium in Nordamerika, das 1853 aus dem nördlichen Teil des Oregon-Territoriums gebildet wurde, ist ihm zu Ehren benannt worden. Nach kleineren Umbildungen wurde es 1889 offiziell als 42. Bundesstaat in die Union aufgenommen. Der Bundesstaat Washington ist der einzige Bundesstaat, der nach einem ehemaligen Präsidenten benannt wurde. Städte sind hingegen häufiger nach Ex-Präsidenten benannt worden. George Washington baute selbst im großen Stil Hanf an, wobei es sich mutmaßlich nicht nur um Nutzhanf für industrielle Zwecke handelte, da er in seinem Tagebuch am 7. August 1765 den folgenden Eintrag schrieb: „Habe begonnen, die männlichen von den weiblichen Hanfpflanzen zu trennen… fast schon zu spät.“

Der US-Bundesstaat Washington gehörte mit Colorado zu den ersten Bundesstaaten, die Marihuana zu Genusszwecken (hedonistischen Zwecken) legalisierte. So hat der Washingtonplatz eine doppelte Beziehung zur Pflanze Cannabis. Vom Washingtonplatz wird die Hanfparade über das Friedrich-List-Ufer und die Invalidenstraße zum Platz vor dem neuen Tor führen.

Erste Zwischenkundgebung vor der Bundesgeschäftsstellle der Grünen

Die erste Zwischenkundgebung wird auf dem Platz vor dem Neuen Tor 1 vor der Bundes­geschäftsstelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen stattfinden. Die RednerInnen werden sich dort kritisch mit der Drogen- und Suchtpolitik der Grünen auseinandersetzen und die Diskrepanzen zwischen den Wahlprogrammen der Grünen auf Bundes- und Länderebene und der politischen Realitäten aufzeigen.

Vom Platz vor dem Neuen Tor wird es dann weitergehen durch die Hannoversche Straße in die Friedrichstraße bis zum Bundesministerium für Gesundheit.

Zweite Zwischenkundgebung vor dem Gesundheitsministerium

Die zweite Zwischenkundgebung der Hanfparade wird in der Friedrichstraße vor dem Dienstsitz des Bundesministeriums für Gesundheit stattfinden. Dort werden die RednerInnen sich kritisch der stetigen Behinderungen seitens des Gesundheitsministeriums und des zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörenden Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Sachen Zulassung von Cannabis als Medizin. Gefordet wird „grünes Licht“ für Cannabis als Medizin für alle Patienten, die dies benötigen und nicht nur für ein paar wenige, die dies sich gerichtlich erkämpft haben oder deren charakterliche Eignung vom BfArM für gut befunden wurde.

Da an der Kreuzung der Friedrichstraße und dem Boulevard Unter den Linden derzeit ein neuer Bahnhof für die U-Bahnen U5 und U6 gebaut wird, ist die Routenführung vom Fortgang der Bauarbeiten abhängig. Vermutlich wird die Route von der Friedrichstraße via Mittelstraße, Charlottenstraße, Boulevard Unter den Linden, Schadowstraße, Dorotheenstraße, Ebertstraße zur Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor.

Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor

Auf der Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor wird wie in den Vorjahren die große Abschlusskundgebung der Hanfparade stattfinden. Es wird wieder eine Bühne mit Livemusik und Reden geben, sowie Informationen zu Hanf als Grundstoff für Industrieprodukte, Hanf als Medizin und Mitmachangeboten rund um Hanf. Diverse Vereine und andere Organisationen werden mit Infoständen Aufklärungsarbeit leisten.

Gedanken zum Motto Grünes Licht für die Legalisierung

Hanfampel zeigt grünes Licht

Als die Hanfparade im Jahr 1997 mit dem Slogan „Legalisierung Jetzt!“ die politische Bühne betrat, tat die Mehrheit der Deutschen die Forderung Wiederzulassung der Pflanze Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel, Amnestie für alle Hanfgefangenen sowie Rehabilitierung der Prohibitionsgeschädigten als Gespinst einiger weniger benebelter Hirne ab.

Knapp zwei Jahrzehnte oder 18 Hanfparaden später sind die einst einsam rufenden HanffreundInnen und LegalisierungsbefürworterInnen im Mainstream der Gesellschaft angekommen. Sie können die weit überwiegende Mehrheit der MedizinerInnen und 105 deutsche Strafrechtprofessoren (~40%) zu ihren Unterstützern zählen. Laut einer EMNID-Umfrage aus dem Jahr 2010 sprechen sich inzwischen 54 Prozent der Deutschen für einen liberaleren Umgang mit Haschisch und Marihuana aus. Die Legalisierungsforderung ist im Programm gleich mehrerer im Bundestag vertretener Parteien.

Die Zeichen der Zeit stehen auch international auf Hanffreigabe – die Portugiesen verweisen auf ein erfolgreiches Jahrzehnt Entkriminalisierung, Tschechien folgte dem Beispiel, in Spanien und Belgien entziehen sich die MitgliederInnen der Cannabis Social Clubs den Problemen des Schwarzmarkt… Mit den Erklärungen der „Global Commision on Drug Policy“ 2011 und der im Dezember 2012 erfolgten Teil-Legalisierung berauschender Hanfprodukte in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington feierte die antiprohibitionistische Bewegung wichtige Erfolge im Mutterland des Hanfverbots. Last but not least zeigt Uruguay, dass die vermeintliche Unvereinbarkeit der Legalisierung mit „internationalen Verträgen“ ein Lügenmärchen ist.

Die Zeichen der Zeit stehen auch international auf Hanffreigabe – die Portugiesen verweisen auf ein erfolgreiches Jahrzehnt Entkriminalisierung, Tschechien folgte dem Beispiel, in Spanien und Belgien entziehen sich die MitgliederInnen der Cannabis Social Clubs den Problemen des Schwarzmarkt… Mit den Erklärungen der „Global Commision on Drug Policy“ 2011 und der im Dezember 2012 erfolgten Teil-Legalisierung berauschender Hanfprodukte in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington feierte die antiprohibitionistische Bewegung wichtige Erfolge im Mutterland des Hanfverbots. Last but not least zeigt Uruguay, dass die vermeintliche Unvereinbarkeit der Legalisierung mit „internationalen Verträgen“ ein Lügenmärchen ist.

Dennoch ist zu befürchten, dass die große Koalition der Bundesrepublik vier Jahre drogenpolitischen Stillstand bringt. Es ist zu befürchten, dass auch im Jahr 2014 wieder hundertausende Strafverfahren gegen harmlose HanfnutzerInnen Existenzen vernichten und Familien auseinanderreißen. Trotz aller anderslautender wissenschaftlicher Fakten und gegen jede Vernunft werden Union und SPD am Dogma „hanffreie Gesellschaft“ festhalten.

Die Hanfparade will das ändern und all jenen ein Forum bieten, die das Hanfverbot als historischen Fehler erkannt haben. Wir wollen Realität werden lassen, was schon im vergangenen Jahrhundert auf unseren Fahnen stand. Wir wollen mit Hanf in die Zukunft. Wir wollen „Grünes Licht für die Legalisierung!“


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Wir versprechen grüne Landschaften - Wahlplakat der Grünen zur Bundestagswahl 1998

Fundamentalisten in der Parteienlandschaft

Die deutsche Drogenpolitik wird letztendlich in Parlamenten gemacht. Für wesentliche Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bedarf es einer Mehrheit im Bundestag. Wer dort sitzt und damit u.a. die vier bis acht Millionen deutschen Cannabiskonsumenten vertritt, wird über Wahlen bestimmt. Doch nicht immer tun die Parlamentarier nach der Stimmabgabe das, was sie in Wahlprogramm und -werbung versprachen.

Um die richtige Wahl zu treffen, müssen Hanffreundinnen und Hanffreunde den Blick in die Geschichte wagen. Die folgenden Ausführungen demaskieren (entlarven) Schein und Sein der Falken und Tauben im drogenpolitischen Diskurs.

Von Falken und Tauben

Von 1982 bis 1998 wurde die Bundesrepublik Deutschland von einer christlich-liberalen Koalition aus CDU/CSU und FDP unter der Federführung von Bundeskanzler Helmut Kohl regiert. Schwerpunkte der Drogenpolitik waren die Bekämpfung der sogenannten Rauschgiftkriminalität und die damit in Zusammenhang gebrachte organisierte Kriminalität. Dabei agierte das Innenministerium federführend. Für Kiffer bedeutete dies, dass die Zahl der registrierten Cannabisdelikte in diesem Zeitraum von 40.792 (alte Bundesländer einschließlich West-Berlin) auf 112.923 (alle Bundesländer) angestiegen ist. Der Repressionskoeffizient (Repressionskoeffizient = (erfasste Fälle x 100.000) / Einwohnerzahl) stieg in dieser Zeitspanne von 66,18 auf 137,61 respektive um 108 Prozent und somit um durchschnittlich 4,7 Prozent pro Jahr (1,04716 -1 = 1,08).

Wir versprechen grüne Landschaften - Wahlplakat der Grünen zur Bundestagswahl 1998Zu den Zeiten, als die Sozialdemokraten (SPD), die Grünen (Bündnis 90/Die Grünen) und ab 1990 nach der Wiedervereinigung auch die Sozialisten (PDS) sich mit der Oppositionsrolle abfinden mussten, waren die drogenpolitischen „Fronten“ klar und deutlich erkennbar. Die Regierung stets konsequent auf der repressiven Seite spielte die Rolle der Falken und die Opposition eher wankelmütig auf der liberalen Seite spielte (zumindest scheinbar) die Rolle der Tauben.

Grün gewählt und bekommen? - Satire zur Bundestagswahl 2005Vor der Wahl 1998 spiegelten die Sozialdemokraten und das Bündnis 90/Die Grünen dem Wahlvolk vor, sie seien die Tauben im drogenpolitischen Diskurs, doch nach der Wahl entpuppten sie sich genauso als Falken wie die christlichen Unionsparteien.

Von 1998 bis 2005 wurde die Bundesrepublik Deutschland von einer Koalition aus SPD und Grüne unter der Federführung von Bundeskanzler Gerhard Schröder regiert, wobei aufgrund der vorzeitigen Neuwahlen 2005 nicht mehr richtig durchregiert wurde, sondern vor allem Wahlkampf betrieben wurde. Unter Rot/Grün wurde das Drogenreferat vom Innenministerium zum Gesundheitsministerium verlegt, es wurden die Fixerstuben legalisiert und die Modellversuche für die Originalstoffabgabe (Heroinabgabe) an schwer abhängige Fixer eingeführt. Für Kiffer änderte sich jedoch nichts zum Positiven, ganz im Gegenteil. Die Zahl der registrierten Cannabisdelikte stieg im Zeitraum von 1998 bis 2004 von 112.923 auf 177.203. Der Repressionskoeffizient stieg in dieser Zeitspanne von 137,61 auf 214,71 respektive um 56 Prozent und somit um durchschnittlich 7,7 Prozent pro Jahr. Unter Rot/Grün war der durchschnittliche jährliche Repressionsexpansionskoeffizient (prozentuale Zunahme des Repressionskoeffizienten in einem gegebenen Zeitintervall) signifikant größer als in der Regierungsperiode unter Helmut Kohl.

Ob diese Entwicklung Folge eines signifikanten Anstiegs der Konsumentenzahlen und damit Ausdruck des Zeitgeistes war oder Ergebnis politischer Maßnahmen der Rot-Grünen Regierung, wurde nach deren Abwahl im Jahr 2005 offenbar.

Von 2005 bis 2009 wurde die Bundesrepublik Deutschland von einer großen Koalition aus CDU/CSU und SPD unter der Federführung von Bundeskanzlerin Angela Merkel regiert. Die drogenpolitischen Leitlinien wurden nicht geändert, doch erstaunlicherweise sank in diesem Zeitraum die Zahl der registrierten Cannabisdelikte von 168.678 auf 134.324. Der Repressionskoeffizient sank in dieser Zeitspanne von 204,46 auf 163,80 respektive um 20 Prozent und somit jährlich um durchschnittlich knapp 5 Prozent.

Zeitreihe der BtM- und Cannabisdelikte in Deutschland 1982-2011, Datenquelle: BKA

Zeitreihe der BtM- und Cannabisdelikte in Deutschland 1982-2011, Datenquelle: BKA

Seit 2009 wurde Deutschland wieder von einer christlich-liberalen Koalition aus CDU/CSU und FDP regiert. In den ersten beiden Regierungsjahren stieg der Repressionskoeffizient wieder leicht um durchschnittlich 0,5% jährlich. Neuere Daten zeigen ein kontinuierliches Ansteigen des Repressionskoeffizienten.

Grün gewählt und bekommen?

Die Vorstellungen die der Wähler von einer Partei hat, entspricht oft nicht dem Verhalten ihrer Vertreter, wenn diese „an der Macht sind“. Zur Jahrtausendwende wurde der alte Spruch Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten! nicht nur von Kiffern um ein Wer verrät uns schneller? Die Grünen und AL-ler! ergänzt. Das dies in Zukunft nicht mehr notwendig sein wird, haben die Bündnisgrünen nach ihrer Abwahl im Jahr 2005 versprochen. Wer sie weiterhin wählen will, sollte sie an dieses Versprechen erinnern.

von Hans Cousto

Die Gefährlichkeit verschiedener Drogen nach Dr. Nutt

Fundamentalistische Drogenpolitik

Der Begriff Fundamentalismus bezeichnet eine religiöse oder weltanschauliche Strömung, deren Ziel eine Rückbesinnung auf die Wurzeln der Religion oder Ideologie ist. In seiner ursprünglichen Bedeutung geht der Begriff Fundamentalismus auf die Protestbewegung gegen modernistische Tendenzen innerhalb des US-amerikanischen Protestantismus zurück und wurde in diesem Zusammenhang in der Mitte des 19. Jahrhunderts erstmals verwandt. Fundamentalisten sind zumeist dadurch charakterisiert, dass sie kompromisslos auf den ursprünglichen Grundlagen (oder dem, was sie darunter verstehen) ihrer Religion oder Partei bestehen und darüber keine Diskussion zulassen.

Vernunft gilt als die höchste geistige Fähigkeit des Menschen. Bezogen auf die Tätigkeit des Gehirns ist damit die kognitive Kraft gemeint, die allem Denken zu Grunde liegt. Die Vernunft steht über dem Verstand. Sie ist das Vermögen der Ideen. Vernunft kann daher auch Klugheit und Einsicht bedeuten.

Fundamentalisten reagieren in Situationen, die ihre vorgefasste Meinung tangieren, oft übermäßig emotional und bedenken meist nicht einmal die Relation von Nutzen und Schaden ihres Handelns. Vernünftige Menschen handeln hingegen zumeist nach logischen Kriterien und wägen die Relation von Nutzen und Schaden ihres Handelns so gut wie möglich ab.

Die Aussichten, in der Bundesrepublik Deutschland Cannabis zu (re)legalisieren, müssen derzeit aufgrund der fundamentalistisch geprägten Drogenpolitik der sogenannten Volksparteien CDU, CSU und SPD sowie der FDP als eher schlecht bis sehr schlecht eingeschätzt werden. Obwohl in den letzten Jahrzehnten namhafte Wissenschaftler zur Gefährlichkeit von Drogen äußerst umfangreiche Studienergebnisse präsentierten, fanden diese in den drogenpolitischen Zielsetzungen dieser Parteien keinen Eingang.

Studien zur Gefährlichkeit von Drogen

Die Gefährlichkeit verschiedener Drogen nach Dr. Nutt
Die Gefährlichkeit verschiedener Drogen nach Dr. D. Nutt

Der Pariser Pharmazieprofessor Bernard Roques stellte im Jahr 1998 eine Studie vor, die er mit einer zehnköpfigen Expertenkommission nebst sieben externen Beratern im Auftrag von Bernard Kouchner, Staatssekretär für Gesundheit im französischen Ministerium für Arbeit und Solidarität, durchgeführt hatte. Eine seiner zentralen Aussagen: Drogen lassen sich in drei Risikogruppen einteilen. Zu den gefährlichsten Mitteln zählen die Opiate, Alkohol und Kokain. In die mittlere Kategorie fallen Ecstasy, Aufputschmittel, Beruhigungsmittel und Tabak. Relativ geringe Risiken gehen mit Cannabisprodukten wie Haschisch und Marihuana einher.

Professor David Nutt, seinerzeit oberster Drogenberater der britischen Regierung, sorgte im Jahr 2007 für Wirbel. In seiner Studie kam er zusammen mit anderen Drogenexperten zum Schluss, dass Alkohol wesentlich gefährlicher sei als Cannabis. Dies passte dem damaligen britischen Innenminister Alan Johnson nicht und er entließ Nutt in der Folge nach dem Prinzip Wissenschaftliche Fakten in der Drogenpolitik unerwünscht im Jahre 2009. Im Jahr 2010 legten Professor David Nutt (Imperial College London sowie Independent Scientific Committee on Drugs, ISCD), Dr. Leslie A. King (Fachberater der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, EMCDDA) und Dr. Lawrence Phillips von der London School of Economics and Political Science eine neue Studie zur Gefährlichkeit von Drogen vor. Darin bescheinigten die Wissenschaftler dem Alkohol eine Gefährlichkeit, die mehr als dreimal so groß ist wie die von Cannabis.

Ignoranz der Regierenden

Trotz der Erkenntnisse, die Bernard Roques 1998 vorstellte, betonten der damalige Staatspräsident Jacques Chirac wie auch der Regierungschef Lionel Jospin, sie dächten nicht daran, den Konsum weicher Drogen künftig straffrei zu stellen. Auch die britische Regierung wollte die Erkenntniss von Nutt & Co. nicht goutieren, sie feuerte hingegen ihren obersten Drogenberater.

In Deutschland hat die Drogen- und Suchtkommission für das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2002 die Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention vorgestellt. Das 14-köpfige Gremium hatte sich am 8. Dezember 1999 in Berlin konstituiert.

Marion Caspers-Merk, SPD, ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Marion Caspers-Merk, SPD, ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Die Aufgabe der Kommission war es, Empfehlungen zur Verbesserung der Suchtprävention auszuarbeiten. Des Weiteren sollte die Kommission dazu beitragen, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, der die wichtigen Aspekte und Maßnahmen in diesem Bereich auf allen Ebenen umfassen sollte.

Am 4. Juni 2002 hatte die Drogen- und Suchtkommission der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der seinerzeitigen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Suchtprävention übergeben. Damals hatte das Gesundheitsministerium zu diesem Anlass eine Pressemitteilung mit dem Titel Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt veröffentlicht. Sowohl die Pressemitteilung (Nr. 13 vom 4. Juni 2002) als auch eine Vollversion des Abschlussberichtes der Drogen- und Suchtkommission konnte man über mehrere Monate hinweg auf der Website des Gesundheitsministeriums abrufen. Heute sucht man jedoch auf der Website des Ministeriums vergeblich nach diesen beiden Dokumenten. Sie wurden einfach wieder entfernt. Und damit dies nicht allzu auffällig erschien, wurde bei allen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten aus den Jahren 2001 und 2002 die Nummerierung ebenfalls entfernt. Mit nahezu akribischer Präzision wurden hier nach klassischer Geheimdienstmanier wie zu Stalins Zeiten in der Sowjetunion Dokumente aus Verzeichnissen entfernt, um das in diesen amtlichen Dokumenten transportierte Gedankengut besser ausmerzen zu können.

Die damalige Bundesregierung (Rot-Grün) hatte 2002 genauso fundamentalistisch reagiert wie die französische und die britische Regierung nach der Entgegennahme der von ihr in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Expertise. Offenbar hat bei den Regierenden Fundamentalismus in der Drogenpolitik Vorrang vor Vernunft.

Und Heute?

Auf Bundesebene gibt es keine Anzeichen, dass bei den Unionsparteien CDU und CSU wie auch bei der AfD in der Cannabispolitik eine Abkehr vom fundmentalistisch geprägten Ansatz zu erwarten ist. Für Freunde der Hanfkultur sind deshalb diese Parteien keine gute Wahlempfehlung für die nächste Bundestagswahl. Die Grünen geloben immerhin Besserung und haben auch ein Cannabiskontrollgesetz ausgearbeitet. Die Linke und die FDP setzen sich nachhaltig für einen liberalen vernunftorientierten Umgang mit Cannabis ein. Die letztgenannten Parteien können somit als die vermutlich besseren Alternativen für Freunde des Hanfes klassifiziert werden.

Auf alle Fälle ist es sinnvoll, vor der Wahl die Wahlprüfsteine des Deutschen Hanfverbandes (DHV) zu studieren und in seine Entscheidung mit einzubeziehen. Da für viele Menschen die Wahlen zum Bundestag und zum jeweiligen Landesparlament die einzigen Momente im Leben sind, in denen sie mit ihrer Wahl auch die Drogenpolitik mit beeinflussen, will der DHV mit den Wahlprüfsteinen die Möglichkeit geben, sich insbesondere über die Cannabispolitik der Parteien gründlich zu informieren, damit sie dem Motto „Meine Wahl – Hanf legal!“ auch bei der Wahlentscheidung gerecht werden können.

Jointraucher - Foto von smokershighlife

Das Mittel meiner Wahl

Die freie Wahl politischer Parteien und Parlamentarier ist Grundvoraussetzung für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Aus diesem Prinzip folgt ein allgemein anerkanntes Bürgerrecht – Die Wahlfreiheit.
Die freie Wahl von Genussmitteln wird jedoch den Menschen in Deutschland durch die fundamentalistisch geprägte Drogenpolitik der sogenannten Volksparteien CDU, CSU und SPD sowie der FDP verwehrt. Zur „Wahl“ stand die seit mehr als vier Jahrzehnten dogmatisch betriebene Drogenverbotspolitik in Deutschland nie. Eine direkte Einflussnahme der Bürger wie in der Schweiz oder den USA, wo im vergangenem Jahr durch Volksentscheide in zwei Bundesstaaten Cannabis legalisiert wurde, ist in Deutschland nicht möglich.

Jointraucher - Foto von smokershighlife

Wahlfreiheit darf sich jedoch nicht lediglich auf das Ankreuzen von Personen- und Parteinamen auf Wahlzetteln beschränken. Vielmehr muss in einer Demokratie die freie Wahl der Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung, des Lebensstils und des Genusses gewährleistet sein. Dazu gehört auch die freie Wahl des individuellen Umgangs mit Rauschmitteln als private und persönliche Art der Lebensgestaltung. Drogengebrauch gehört zum intimen Bereich der Lebensgestaltung – wie die Ernährung oder die Familienplanung. Jeder Eingriff in diesen Bereich (der nicht der Unversehrtheit von Dritten dient) stellt eine unzulässige Einschränkung der individuellen Freiheit dar und verletzt das Menschenrecht auf Schutz des Privatlebens (siehe: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Wahlfreiheit der Genussmittel

Die einzige „Wahlfreiheit“, die die aktuelle Drogengesetzgebung zulässt, ist die zwischen Abstinenz und Strafe. Die fehlenden strafrechtlichen Folgen des Konsums oder eine mögliche Verfahrenseinstellungen bei „Geringen Mengen“ ändern daran herzlich wenig. In diesen Fällen dienen das Führerscheinrecht, das Arbeitsrecht oder die Psychiatrisierung längst als „Ersatzstrafe“.

Solange alle Vorbereitungshandlungen (Erwerb, Besitz, Anbau) kriminalisiert sind, ist die scheinbare Wahlfreiheit des straflosen Konsums eine dreiste Mogelpackung.

Sachkenntnis versus Ideologie

Eine freie Wahl – worum es dabei auch immer geht – setzt Sachkenntnis über das zur Wahl Stehende voraus. Nur umfassend Informierte sind fähig, mögliche erwünschte und unerwünschte Folgen der Entscheidung realistisch zu erfassen und abzuwägen (Risikomanagement). Im Bezug auf Cannabis wird eine freie Wahl deshalb nicht nur durch Repression, sondern auch durch Desinformation verhindert.

Die staatlichen Propagandisten und ihre in Medienredaktionen sitzenden Helfer kolportieren im Anti-Drogen-Kampf bewusst Unwahrheiten wie die Legende von der Einstiegsdroge oder das Märchen vom genmanipulierten Marihuana. Diese Fehlinformationen sind – das ist allen Beteiligten klar – zum Erhalt des Verbotes notwendig und deswegen wird es ihnen – im Gegensatz zu sachlicher Aufklärung – nie an finanziellen Ressourcen oder Verbreitungswegen mangeln. Als Kollateralschaden verursacht die Desinformationkampagne eine riskante Verharmlosung von Cannabis und anderen psychotrop wirkenden Substanzen.

Titelblatt einer Cannabis-Informationsbroschüre

Bleiben die angedrohten Horrorszenarien in der erlebten Realität junger Menschen, die Cannabis konsumieren oder es probieren wollen, aus, so werden sie misstrauisch und somit schwerer erreichbar, auch, wenn es um durchaus realistische Risiken des Konsums geht. Der für die Unterscheidung zwischen Verteufelung und sachlicher Information benötigte Aufwand, verleitet nicht selten dazu, nur an das zu glauben, an was man glauben will.

Infolge dessen werden tatsächliche Risiken des Cannabiskonsums unterschätzt oder gar nicht erst beachtet – wahrlich kein tragfähiges Fundament für ein effektives Risikomanagement zum Gesundheitsschutz.

Politische Propaganda verschärft so eben jene Probleme, die zu bekämpfen sie vorgibt.

Wahlfreiheit der Heilmittel

Besonders offensichtlich wird die Lüge von der Menschenrechte wahrenden Gesellschaft beim Umgang mit Cannabismedizin. Unter dem Deckmantel der „gesundheitlichen Fürsorge“ wird heute noch selbst schwer kranken Menschen ihr Recht der freien Wahl des Heilmittels geraubt. Die „gesundheitliche Fürsorge“ scheint immer dann aus dem Fokus zu rücken, wenn Menschen körperliche Schäden durch „herkömmliche“ Medikamente vermeiden wollen und ihre Leiden mit Cannabis zu stoppen versuchen.

Die Kosten der Kriminalisierung, Verfolgung und Bestrafung von Cannabispatienten gehen dabei zu Lasten der Allgemeinheit. Und die Betroffenen, also diejenigen, denen die Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern,  stehen vor der „freien“ Wahl zwischen den schweren Nebenwirkungen herkömmlicher zugelassener Medikamente und den schweren Nebenwirkungen des Betäubungsmittelrechts. Diese Art der „freien“ Wahl ist menschenverachtend.

Cannabis als Medizin für alle im Gesundheitsausschuss: Stellungnahme des SCM

Stellungnahme des Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin zur öffentlichen Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses am 9. Mai 2012

02.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen den Antrag der Partei Bündnis90/Grünen, allen betroffenen Patientinnen und Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis zu ermöglichen.

Wir als unmittelbare Opfer der gesundheitspolitisch bislang unzureichenden Betäubungsmittel-Gesetzeslage in Deutschland hätten allerdings gewünscht, dass uns direkt Betroffenen mehr Raum in dieser wichtigen Anhörung eingeräumt wird. Es geht schließlich und schlichtweg um unser Schicksal. Wir sind daher die eigentlichen Sachverständigen bei der Bewältigung unserer Krankheiten. Ebenso wie wir aufgrund unserer vielfach praktischen Erfahrungswerte als Cannabis nutzende Patienten die maßgeblichen Experten für die Verbesserung unserer krankheitsgeschädigten Lebenssqualität sind.

Wir erwarten deshalb von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses, dass dieses Hearing nicht bloß eine Anhörung wie viele andere wird, sondern endlich praktische Anregungen, Hilfestellungen und Ergebnisse beschlossen – und in die Tat umgesetzt werden. Ergebnisse, wie sie in anderen Ländern – etwa in den Niederlanden, Kanada oder in Israel – schon viele Jahre zum Wohle der Patienten realisiert worden sind.

Die Situation, in der wir Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, uns heutzutage noch immer gefangen und kriminalisiert sehen, ist bei näherer Betrachtung weder mit dem Grundgesetz vereinbar – noch irgendwie ethisch-moralisch zu rechtfertigen.

Wir medizinische Cannabisnutzer sind in aller Regel schwerkranke Menschen, die ohne pflanzlichen Cannabis oder cannabisbasierte Medikamente unzumutbare gesundheitliche Leiden erdulden müssen.

Nicht selten wird unsere Medizin sinn- und verstandlos beschlagnahmt und vernichtet, wenn keine offizielle Genehmigung zur Verwendung vorgelegt werden kann. In der Folge kommt es dann zur Einleitung von Strafverfahren, die peinliche Leibesvisitationen, erkennungsdienstliche Behandlungen, Hausdurchsuchungen und natürlich auch Prozesse und Verurteilungen nach sich ziehen.

Oftmals müssen wir, wenn doch eine behördliche Erlaubnis zur Selbsttherapie vorliegt, sprichwörtlich unser gesamtes Hab und Gut für die Versorgung mit Cannabisblüten bzw. Dronabinol in die Apotheke tragen, da die genannten Substanzen nach wie vor zu Wucherpreisen gehandelt werden. Dennoch bleiben § 3 Erlaubnis-Inhaber nicht nur der fehlenden Kostenerstattung – sondern auch der erzwungenen Residenzpflicht wegen ( also aufgrund der Unmöglichkeit Auslandsreisen zu unternehmen, weil bislang keine diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften erarbeitet wurden) bedauernswerte Patienten, die im sozialen Ranking vergleichbar der Kaste der Unberührbaren sind.

Mancher Patient verliert seinen Arbeitsplatz, weil er/sie ohne Medikament nicht arbeitsfähig ist und rutscht so in Armut und Elend ab. Wieder Andere müssen kostenträchtig um ihre Fahrerlaubnis kämpfen, wenn sie Erlaubnisinhaber sind und werden so gegenüber gewöhnlichen Arzneimittel-Gebrauchern schlechter gestellt.

Diejenigen Erkrankten, die an sehr starken chronischen Schmerzen leiden, wären ohne Cannabisversorgung möglicherweise schon nicht mehr am Leben. Es ist bekannt, dass in der Bundesrepublik jährlich etwa 5000 Menschen den Freitod wählen, weil ihre Schmerzen inadäquat behandelt werden, obgleich Cannabis sich als äußerst wirksam bei chronischen Schmerzzuständen erweist und gleichzeitig die ärztliche Gabe von Opiaten reduziert werden kann. Trauriger Fakt ist allerdings auch, dass Ärzte noch immer zu große Vorbehalte haben cannabisbasierte Mittel zu verordnen, weil hier das BtMG tangiert wird und unerwartete Fallstricke lauern können. Ärzte haben deshalb starke und nicht selten berechtigte Ängste in Regress genommen zu werden, wie die Beispiele des behandelnden Arztes der Schmerzpatientin Ute Köhler oder auch des Arztes Dr. Knud Gastmeier deutlich belegen.

Insgesamt müssen wir uns jetzt schon länger als ein Jahrzehnt mit der äußerst trägen Gesundheitspolitik herumschlagen, die den medizinischen Nutzen von Cannabis erst rundweg leugnete, dann im Zuge restriktiver Verwaltungsvorschriften den Zugang massiv erschwerte und jahrelang die Umsetzung von Ausnahmegehmigungen aktiv durch inkompetente BfArM-Mitarbeiter verhinderte, während das BMG sich auch heute noch jedes kleine Zugeständnis in dieser Sache nur durch langwierige Klagen Schwerkranker auf juristischem Wege abtrotzen lässt.

Wir, als die von Cannabis enorm profitierenden Kranken, haben weder eine politische Lobby – noch können wir auf das Wohlwollen der pharmazeutischen Industrie hoffen. Viele von uns sind noch immer verzweifelt auf der Suche nach Ärzten, die über die nötige Sachkenntnis in Bezug auf mit Cannabis behandelbare Krankheiten verfügen. Dabei ist der Mangel an Ärzten, die sich ihr Wissen über positive Wirkungsweise von Cannabis privat und über die Lektüre neutraler Studien aneignen, eklatant. Nicht selten ist die ablehnende Haltung der Ärzteschaft in der Cannabis als Medizin-Frage von der öffentlichen Propaganda beeinflusst, mit der die Prohibition von Cannabis als Genussmittel aufrecht erhalten werden soll.

Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, welche die Zulassung des Fertigarzneimittels Sativex ermöglichte, hat dabei nicht das Geringste an der Tatsache geändert, dass die überwiegende Mehrheit aller Betroffenen weiterhin und auf nicht absehbare Zeit cannabismedizinisch unversorgt ist, weil die deutsche Gesundheitspolitik in Bezug auf Cannabis weiterhin versagt und sich hinter internationalen Schutzabkommen verschanzt anstatt anzuerkennen, dass individuelle Gesundheit ebenso wie Volksgesundheit von überragendem öffentlichem Interesse sind. Einzige Option bleibt daher für unversorgte Kranke sich illegal und unter ständigem Strafverfolgungsdruck mit Cannabis zweifelhafter Herkunft selbst zu versorgen, nachdem die Regierungskoalition bislang nicht Willens oder fähig war für bessere Möglichkeiten Sorge zu tragen.

Dieses einzige bisher zugelassene Cannabis-Medikament – Sativex – ist ausschließlich und als Mittel der letzten Wahl für mittelschwere bis schwere Spastiken bei multipler Sklerose zugelassen und selbst für diesen Patientenkreis nicht immer zugänglich. Es handelt sich dabei um ein relativ teures Medikament, das im Gegensatz zu anderen MS-Regelversorgungs-Medikamenten nicht aus dem Budget der Ärzte herausgenommen worden ist. Entsprechend unwillig wird es an MS-Patienten verschrieben.

Allen anderen Patienten – und das betrifft insgesamt eine enorme Anzahl von Menschen mit einer breiten Palette schwerer Krankheiten (u.a. Krebs, chronische Schmerzzustände, Tourette-Syndrom, Ataxie, Hepatitis C, Querschnittslähmung, Morbus Crohn, HIV/AIDS, ADHS, Epilepsie, Poliomyelitis, Depressionen, Glaukom, Migräne, Opiat-Abhängigkeit, PTBS) steht weder derzeit – noch in absehbarer Zukunft ein Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis zur Verfügung, weil für die Pharmaindustrie aufwendige Zulassungsverfahren nur dann profitabel sind, wenn genügend Patienten von der zu behandelnden Krankheit betroffen sind und so zu potentiellen Käufern eines neuen, auf Cannabis basierenden Medikaments werden.

Lediglich zwei weitere Möglichkeiten legal Cannabis als Medizin zu verwenden, nämlich das überteuerte Rezepturarzneimittel Dronabinol zu erstehen oder Cannabisblüten der holländischen Firma Bedrocan B.V. mit einer Ausnahmegenehmigung des BfArM zu importieren, stehen derzeit deutschen Patienten zur Verfügung, sofern diese dazu in der Lage sind monatlich bis zu 1.500 € dafür zu bezahlen.

Die Änderung des  § 2 Abs. 1a SGB V vom Januar 2012 indes, mit der vorgeblich die Kostenübernahme für Dronabinol erleichtert werden sollte, ist derart restriktiv gefasst, dass sozusagen nur “sterbende Patienten davon profitieren.”

Bislang haben hierzulande insgesamt jedoch nur ca. 60 Patienten die sogenannte “Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG” erhalten und sind so zu registrierten medizinischen Verwendern von Cannabis geworden. Zum Vergleich: In Israel (8. Mio. Einwohner) sind es bereits weit über 4.000 registrierte Verwender. In Kanada (34. Mio. Einwohner) sogar 12.000.

Den vielen, nicht mit einer BtM-Erlaubnis versehenen Patienten hierzulande, wie auch denen, die zwar die Erlaubnis besitzen, aber das Geld für den Import nicht haben, bleibt demnach weiterhin nur die Möglichkeit, sich Cannabis illegal zu beschaffen oder ihn selbst anzubauen. Dass Schwarzmarkt-Beschaffung wegen eingesetzter Streckmittel mit gesundheitlichen – ebenso wie ungenehmigter Eigenanbau mit strafrechtlichen – Risiken behaftet ist, ist allgemein bekannt.

Der sog. Off-Label-Use für Sativex und eine Kostenübernahme für Dronabinol wären aus unserer Sicht wünschenswert, da so ein nicht unerheblicher Teil derjenigen Patienten, die Cannabis benötigen, Zugang zu geprüften Arzneimitteln bekäme.

Diese Optionen würden allerdings nicht die Versorgung aller Patienten sicherstellen. Cannabis weist eine große Zahl wirksamer Inhaltsstoffe auf, die in unterschiedlichen Sorten unterschiedlich stark variieren. Eine Beschränkung auf das reine THC in Dronabinol und die Standardisierung auf gleiche Anteile THC und CBD in Sativex ist zwar für manche – aber bei weitem nicht für alle Indikationen angeraten.

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin sieht deshalb nur zwei Möglichkeiten Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, aus Illegalität und medizinischer Unterversorgung herauszuholen und dabei staatlicherseits grundgesetzlich garantierte Rechte zu wahren:

1. Gründung einer Cannabisagentur nach niederländischem oder israelischem Vorbild inklusive Produktion von medizinischem Cannabis so wie kostenfreie Abgabe des Produktes an bedürftige Patienten.

2. Aufnahme eines Zusatzes in das Betäubungsmittelgesetz, der bei Patienten von Strafverfolgung und von Beschlagnahme persönlicher Cannabisbevorratung absieht.

Hierdurch wären Selbstversorgung durch Eigenanbau und gegenseitige Unterstützung im Rahmen nicht profitorientierter Hilfe unter Kranken (kanadisches “Caregiver-System”) möglich.

Die Politik hat nicht das Recht Patienten die Verwendung einer Heilpflanze zu verbieten und uns so dem Wohlwollen oder den Profitinteressen der Pharmaindustrie auszuliefern. Insbesondere Gesundheitspolitik hat die Pflicht Grund- und Menschenrechte von Patienten zu schützen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat bereits in seinem Urteil vom 11. Januar 2011 klargestellt, dass alle vom BMG vorgeschobenen, und bis heute in Ablehnungsbescheiden aufgeführten Sicherheitsauflagen und Ablehnungsgründe, außer dem internationalen Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961, nichtig sind und dem BMG den Auftrag erteilt, die Grundrechte der Patienten gegen diese Verpflichtung aus den internationalen Verträgen abzuwägen. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-koeln-bundesamt-muss-ueber-erlaubnis-zum-cannabisanbau-neu-entscheiden/

Das Recht auf Gesundheit ist nicht bloß grundgesetzlich garantiert – sondern es handelt sich um ein Menschenrecht, das durch keinerlei internationale Vereinbarungen eingeschränkt werden darf. An Ländern wie Israel, Kanada, 15 Bundesstaaten der USA und den Niederlanden ist beispielhaft ersichtlich, dass die Spielräume des internationalen Abkommens zugunsten von Cannabis nutzenden Patienten genutzt werden können, ohne dass dies zu negativen Konsequenzen anderer Länder führt. Eine Anpassung Deutschlands in diesem karitativen Sinne an internationale Vereinbarungen ist dringend erforderlich, damit gesundheitliche Bedürfnisse von medizinischen Cannabispatienten endlich angemessen berücksichtigt werden.

Hilfreiche Videos und Links zur aktuellen Situation:

Cannabis - Schmerzlinderung
Cannabis gegen Tourette - nur der Joint hilft Billy Wieschollek - Planetopia

“Verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit.” Sir William Ewart Gladstone (1809-1898), englischer Politiker, Premierminister

Quelle: http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/stellungnahme-selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin-oeffentlichen-anhoerung-bundestags-gesundheitsausschusses-9-mai-2012-2

Justizia - von Hans Braxmeier

Über die Gerechtigkeit

Justizia - von Hans Braxmeier

Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt.

Das BtMG ist eine Rechtsnorm, die bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft diskriminiert (z.B. Hachischliebhaber) und andere bevorzugt (z.B. Weinliebhaber). Das BtMG in seiner heutigen Form kann deshalb nicht in Einklang mit den Grundprinzipien der Gerechtigkeit gebracht werden, weil es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen nicht zulässt.

Recht und Gerechtigkeit

Das Recht ist die verbindliche Ordnung des allgemein akzeptierten Verhaltens innerhalb einer Gruppe (Staates). Das Recht ordnet menschliche Beziehungen, insbesondere das Verhalten des Individuums gegenüber der Gruppe und sorgt so für Gerechtigkeit innerhalb der Gruppe. Der Genuss von psychotropen Substanzen wie Cannabis betrifft nur den Konsumenten selbst, er untersteht somit nur individualethischen Regeln und entzieht sich folglich als „Verhalten des Einzelnen“ dem Recht als „Regelung menschlicher Beziehungen“. Jeder muss in seiner Art genießen können und niemand darf, solange der Genuss nicht auf Kosten oder zu Lasten anderer erfolgt, ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören! Dies ist ein Grundprinzip der Menschen- und Bürgerrechte.

Die Begrenzung des Rechts auf die Regelung der Beziehungen zu anderen Menschen zeigt sich u.a. im wesentlichen Grundsatz des heutigen Strafrechts – dem der Fremdgefährung. Nur ein Verhalten, das die Rechtsgüter anderer Menschen oder einer ganzen Gruppe unmittelbar beeinträchtigen könnte, kann strafwürdig sein. Die gesetzgebende Gewalt darf deshalb keine Gesetze erlassen, welche die Ausübung der Menschen- und Bürgerrechte unzulässig beeinträchtigen oder hindern. Die Rechtsnorm BtMG läuft dem durch die nicht auf wissenschaftlichen Kriterien basierenden Klassifizierung von Straftatbeständen zuwider und kann somit nicht als gerechte Norm bezeichnet werden.

Das BtMG verstößt in gravierender Weise gegen das Verbot der „Strafbarkeit lediglich selbstschädigenden Verhaltens“. Der Genuss psychotroper Substanzen wie Cannabis und alle Vorbereitungshandlungen (Anbau, Erwerb und Besitz) beeinträchtigen die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und können aus ethischer Sicht somit auch nicht strafbewehrt sein.

UNO-Drogenkonventionen unterminieren Freiheit und Gerechtigkeit

Das BtMG dient nicht der Gerechtigkeit. Das Gleiche gilt für die internationalen UNO-Konventionen zur Drogenkontrolle von 1961 (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel), 1971 (Konvention über psychotrope Substanzen) und 1988 (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen).

Drogenkrieg in Mexiko
Drogenkrieg in Mexiko

Bei genauer Betrachtung der Auswirkungen dieser Verträge ist festzustellen, dass immer mehr Menschen von den wachsenden Nebenwirkungen des illegalen Drogenhandels sowie der Politik, welche diesen zu kontrollieren versucht, betroffen sind. Die globale Entwicklung zeigt, dass der von den Vereinten Nationen eingeschlagene Weg zur Drogenkontrolle gescheitert ist. Statt Freiheit, Gesundheit und Gerechtigkeit begünstigen die nationalen und internationalen Maßnahmen zur Drogenkontrolle Korruption, Kriminalität, Krieg, Zwietracht, Verelendung und Not. Die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit schwindet zusehends.

Die „Drogenkontrollmaßnahmen“ der UNO sind als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren. Schlimmer noch, sie sind ein großes Hindernis bei der Einführung neuer Strategien, das Problem auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen. Ein Festhalten an der aktuellen Politik der Verbote wird die Drogensituation weiter verschlechtern. Drogenkonsum ist nicht grundsätzlich ein Problem, dem entgegengewirkt werden muss, sondern der Konsum psychotrop wirkender Substanzen ist als Phänomen wahrzunehmen, das unter bestimmten Voraussetzungen in die Lebenswirklichkeiten der Menschen integrierbar ist und dort einen berechtigten Platz haben kann. Voraussetzungen hierfür sind „Drogenkompetenz“, als Basis eines autonom kontrollierten, sozial integrierten und vor allem genussorientierten Konsums, sowie „Drogenmündigkeit“, als Ausgangspunkt von Wert- und Handlungskriterien zur Partizipation von Drogenkonsumenten am Kultur- und Gesellschaftsleben.

Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren.

Die Hanfparade fordert deshalb von den Vereinten Nationen, das Politikfeld „Drogenkontrolle“ respektive „Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Suchtstoffkommission (CND) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen. Dies würde zu mehr Freiheit, Gesundheit und Gerechtigkeit auf der Welt führen.

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