Petition Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik

Petition: Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik

Am Montag, 1. Juni 2020, startete die Initiative mybrainmychoice die Petition „Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik“ . Die Petition richtet sich an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU) und an den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Die Initiantinnen von my Brain my Choice sind der Ansicht, dass dem Versagen der deutschen Drogenpolitik endlich mit der Anerkennung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der sozialen Realität begegnet werden muss. Sie fordern die Verantwortlichen der Bundesregierung auf, eine transdisziplinäre und unabhängige Kommission mit der Erstellung eines Konzepts für eine zeitgemäße Drogenpolitik zu beauftragen und dieses umgehend umzusetzen.

Die Forderung von my Brain my Choice

Vor dem Hintergrund, dass eine Evaluierung gewollter und ungewollter Auswirkungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) seit seiner Einführung 1972 nicht erfolgte, das heißt also noch nie erfolgte, werden der Gesundheitsminister Jens Spahn und die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig aufgefordert, umgehend eine unabhängige und transdisziplinäre Kommission einzuberufen. Diese soll ein Konzept für eine zeitgemäße deutsche Drogenpolitik erarbeiten.

Dabei ist ein Fahrplan zu entwickeln, wie die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in politische Maßnahmen übersetzt werden können, um das mit legalem und illegalem Drogengebrauch verbundene Leid und die Zahl der Todesfälle zu senken. Drogenforschung und Drogenpolitikforschung werden in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen betrieben.

Petition Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik
Zur Petition Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik

Verweigerungshaltung der Bundesregierung im Jahr 2002

Nach der Jahrtausendwende gab es einen skandalösen Versuch seitens der Bundesregierung, wesentliche Informationen zur drogenpolitischen Realität zu unterdrücken. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im Jahr 1999 eine Drogen- und Suchtkommission berufen, der hochkarätige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie ein Vertreter der Betroffenen und ein Journalist und Praktiker angehörten. Das 14-köpfige Gremium hatte sich am 8. Dezember 1999 in Berlin konstituiert. Die Aufgabe der Kommission war es, Empfehlungen zur Verbesserung der Suchtprävention auszuarbeiten. Des Weiteren sollte die Kommission dazu beitragen, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, der die wichtigen Aspekte und Maßnahmen in diesem Bereich auf allen Ebenen umfassen sollte.

Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit (2002): Titelblatt Abschlussbericht Drogen- und Suchtkommission
Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit (2002): Titelblatt Abschlussbericht Drogen- und Suchtkommission


Am 4. Juni 2002 hatte die Drogen- und Suchtkommission der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Suchtprävention übergeben. Damals hatte das Gesundheitsministerium zu diesem Anlass eine Pressemitteilung mit dem Titel „Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt“ veröffentlicht. Sowohl die Pressemitteilung Nr. 13 vom 4. Juni 2002 als auch eine Vollversion des Abschlussberichtes der Drogen- und Suchtkommission konnte man über mehrere Monate hinweg auf der Website des Gesundheitsministeriums abrufen. Später suchte man jedoch auf der Website des Ministeriums vergeblich nach diesen beiden Dokumenten. Sie wurden einfach wieder entfernt. Und damit dies nicht allzu auffällig erschien, wurde bei allen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten aus den Jahren 2001 und 2002 die Nummerierung ebenfalls entfernt. Mit nahezu akribischer Präzision wurden hier nach klassischer Geheimdienstmanier wie zu Stalins Zeiten in der Sowjetunion Dokumente aus Verzeichnissen entfernt, um das in diesen amtlichen Dokumenten transportierte Gedankengut besser ausmerzen zu können.

Obwohl die Drogen- und Suchtkommission gemäß ihrer Bestimmung vor allem dazu beitragen sollte, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, wurde die Kommission in der Pressemitteilung vom 25. Juni 2003 zur Verabschiedung des „Aktionsplans Drogen und Sucht“ im Kabinett mit keinem Wort erwähnt. Auch im „Aktionsplan Drogen und Sucht“, den die damalige Drogenbeauftragte Caspers-Merk als „Moderne Agenda zur Bewältigung der Suchtproblematik“ bezeichnete, wird die Drogen- und Suchtkommission nicht erwähnt. Der neue Aktionsplan sowie der in der Folge einberufene Drogen- und Suchtrat widerspiegelten somit nicht den aktuellen Stand des Wissens einer hochkarätigen Kommission, sondern weit mehr den (Klein-)Geist jener politischen Klasse, die immer noch des Glaubens ist, mit List, Täuschung und Vertuschung könne man einen konstruktiven Beitrag zur Lösung von Problemen leisten.

Verweigerungshaltung des Bundestages im Jahr 2013

In der Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die im Jahr 2013 verfasst wurde, forderten weit über 100 Strafrechtsprofessorinnen und –professoren eine Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und begründeten diese Forderung ausführlich:

  • Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
  • Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
  • Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
  • Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig.
  • Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten.

Fazit: Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen. Deshalb appellierten die Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht nur dem Fraktionszwang zu folgen, sondern auch ihrer individuellen Verantwortung. Die Abgeordneten setzten sich jedoch nicht für eine Evaluierung des BtMG ein.

Verweigerungshaltung des Bundestages im Jahr 2016

Die Grünen und die Linken im Bundestag forderten in einem Antrag die beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts zu überprüfen, das heißt zu evaluieren. Die Antragsteller stellten fest, dass die derzeitige Drogenprohibitionspolitik weltweit immer häufiger infrage gestellt wird. Expertinnen und Experten sprächen sich für eine grundlegende Überarbeitung der Prohibition aus, denn der repressive Ansatz vernachlässige bis heute präventive Maßnahmen und Ursachenbekämpfung sowie den Schutz der Bevölkerung und der Menschenrechte. Da erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit des geltenden Betäubungsmittelrechts bestünden, müsse die Verbotspolitik einer umfassenden Evaluation und enttabuisierten Prüfung unterzogen werden.

Die Forderung lautete: Die Bundesregierung solle eine externe wissenschaftliche Evaluierung initiieren und dem Bundestag die Ergebnisse zeitnah vorlegen. Die Überprüfung der Auswirkungen der Verbotspolitik solle von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis (mindestens Rechtswissenschaft, Suchthilfe, Sozialarbeit, Konsumentenverbände, Medizin, Kriminologie, Public Health, Erziehungswissenschaft und Polizei) durchgeführt werden und der Politik Handlungsempfehlungen unterbreitet werden.

Und wieder offenbart sich die Verweigerungshaltung in der deutschen Politik. Gemäß Bundestags-Drucksache 18/10445 vom 25. November 2016 wurde der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD abgelehnt.

Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik!

Was Recht und was Unrecht ist, muss, damit eine Rechtsnorm allgemein akzeptiert wird, verständlich und überzeugend sein und sollte nicht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen. Nur eine allgemein akzeptierte Rechtsnorm kann auf Dauer den sozialen Frieden in der Gesellschaft sichern. Eine Rechtsnorm, die bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft diskriminiert und andere bevorzugt, bringt Zwietracht ins Land und ist der Keim von sozialen Unruhen.

Je mehr Leute die Petition „Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik!“ unterschreiben, desto größer wird der Druck auf die maßgeblichen Politiker/innen, eine Abkehr von der fundamentalistischen repressiven Drogenpolitik einzuleiten und sich für eine vernünftige, der Realität angemessenen und wissenschaftlich fundierten Drogenpolitik einzusetzen.

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Veröffentlicht in 2020, News.