Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit

Auf der Hanfparade 2011 hatten wir unter dem Motto „Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit!“ für die Legalisierung von Cannabis als Medizin, Rohstoff und Genussmittel demonstriert.

Poster der Hanfparade 2011

Genussmittel legalisieren – Freiheit besteht in der Möglichkeit, alles zu tun, was keinem anderen schadet: Dieses Grundrecht eines jeden Menschen darf nur dort begrenzt werden, wo es Rechte anderer Menschen beeinträchtigt.

Der Genuss von Marihuana oder Haschisch schadet anderen Menschen nicht. Die Wissenschaft ist sich längst sicher: Vom Cannabiskonsum gehen weniger Risiken aus, als vom Konsum der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Dennoch hält die Politik am Hanfverbot durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fest. Das will die Hanfparade ändern!

Cannabismedizin ermöglichen – Die Hanfparade kämpft für das Recht eines jeden Menschen, die Mittel zur Erhaltung seiner Gesundheit frei wählen zu dürfen. Cannabis war jahrtausendelang weltweit eine der meist verwendeten Medizinalpflanzen. Der Krieg gegen Drogen machte dem quasi über Nacht ein Ende. Die Hanfparade unterstützt Ärzte und Patienten bei ihren Bemühungen, den Zugang zur natürlichen Medizin Hanf zu erleichtern. Dies ist auch nach der Einführung des Gesetzes zur Cannabismedizin im März 2017 nötig, da die Krankenkassen zahlreichen Patienten die Kosten für Ihre Medizin nicht erstatten wollen.

Diskriminierung der Hanfpflanze beenden – Gerechtigkeit bedeutet, Gleiches gleich zu behandeln. Das BtMG ist eine Rechtsnorm, die Teile der Gesellschaft diskriminiert (z.B. Hanfbauern) und andere bevorzugt (z.B. Weinbauern). Es ist ungerecht, dass Cannabis, die wohl nützlichste Pflanze der Welt, in Deutschland hinter bürokratischen Hürden verborgen ein Nischendasein fristet. Die Hanfparade will der Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten des Rohstoffs Cannabis vor Augen führen.

Wir gehen Jahr für Jahr für die Aufhebung der Cannabisprohibition auf die Straße – für mehr Transparenz, Information und Aufklärung – für Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel – für Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit!

Justizia - von Hans Braxmeier

Über die Gerechtigkeit

Justizia - von Hans Braxmeier

Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt.

Das BtMG ist eine Rechtsnorm, die bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft diskriminiert (z.B. Hachischliebhaber) und andere bevorzugt (z.B. Weinliebhaber). Das BtMG in seiner heutigen Form kann deshalb nicht in Einklang mit den Grundprinzipien der Gerechtigkeit gebracht werden, weil es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen nicht zulässt.

Recht und Gerechtigkeit

Das Recht ist die verbindliche Ordnung des allgemein akzeptierten Verhaltens innerhalb einer Gruppe (Staates). Das Recht ordnet menschliche Beziehungen, insbesondere das Verhalten des Individuums gegenüber der Gruppe und sorgt so für Gerechtigkeit innerhalb der Gruppe. Der Genuss von psychotropen Substanzen wie Cannabis betrifft nur den Konsumenten selbst, er untersteht somit nur individualethischen Regeln und entzieht sich folglich als „Verhalten des Einzelnen“ dem Recht als „Regelung menschlicher Beziehungen“. Jeder muss in seiner Art genießen können und niemand darf, solange der Genuss nicht auf Kosten oder zu Lasten anderer erfolgt, ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören! Dies ist ein Grundprinzip der Menschen- und Bürgerrechte.

Die Begrenzung des Rechts auf die Regelung der Beziehungen zu anderen Menschen zeigt sich u.a. im wesentlichen Grundsatz des heutigen Strafrechts – dem der Fremdgefährung. Nur ein Verhalten, das die Rechtsgüter anderer Menschen oder einer ganzen Gruppe unmittelbar beeinträchtigen könnte, kann strafwürdig sein. Die gesetzgebende Gewalt darf deshalb keine Gesetze erlassen, welche die Ausübung der Menschen- und Bürgerrechte unzulässig beeinträchtigen oder hindern. Die Rechtsnorm BtMG läuft dem durch die nicht auf wissenschaftlichen Kriterien basierenden Klassifizierung von Straftatbeständen zuwider und kann somit nicht als gerechte Norm bezeichnet werden.

Das BtMG verstößt in gravierender Weise gegen das Verbot der „Strafbarkeit lediglich selbstschädigenden Verhaltens“. Der Genuss psychotroper Substanzen wie Cannabis und alle Vorbereitungshandlungen (Anbau, Erwerb und Besitz) beeinträchtigen die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und können aus ethischer Sicht somit auch nicht strafbewehrt sein.

UNO-Drogenkonventionen unterminieren Freiheit und Gerechtigkeit

Das BtMG dient nicht der Gerechtigkeit. Das Gleiche gilt für die internationalen UNO-Konventionen zur Drogenkontrolle von 1961 (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel), 1971 (Konvention über psychotrope Substanzen) und 1988 (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen).

Drogenkrieg in Mexiko
Drogenkrieg in Mexiko

Bei genauer Betrachtung der Auswirkungen dieser Verträge ist festzustellen, dass immer mehr Menschen von den wachsenden Nebenwirkungen des illegalen Drogenhandels sowie der Politik, welche diesen zu kontrollieren versucht, betroffen sind. Die globale Entwicklung zeigt, dass der von den Vereinten Nationen eingeschlagene Weg zur Drogenkontrolle gescheitert ist. Statt Freiheit, Gesundheit und Gerechtigkeit begünstigen die nationalen und internationalen Maßnahmen zur Drogenkontrolle Korruption, Kriminalität, Krieg, Zwietracht, Verelendung und Not. Die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit schwindet zusehends.

Die „Drogenkontrollmaßnahmen“ der UNO sind als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren. Schlimmer noch, sie sind ein großes Hindernis bei der Einführung neuer Strategien, das Problem auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen. Ein Festhalten an der aktuellen Politik der Verbote wird die Drogensituation weiter verschlechtern. Drogenkonsum ist nicht grundsätzlich ein Problem, dem entgegengewirkt werden muss, sondern der Konsum psychotrop wirkender Substanzen ist als Phänomen wahrzunehmen, das unter bestimmten Voraussetzungen in die Lebenswirklichkeiten der Menschen integrierbar ist und dort einen berechtigten Platz haben kann. Voraussetzungen hierfür sind „Drogenkompetenz“, als Basis eines autonom kontrollierten, sozial integrierten und vor allem genussorientierten Konsums, sowie „Drogenmündigkeit“, als Ausgangspunkt von Wert- und Handlungskriterien zur Partizipation von Drogenkonsumenten am Kultur- und Gesellschaftsleben.

Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren.

Die Hanfparade fordert deshalb von den Vereinten Nationen, das Politikfeld „Drogenkontrolle“ respektive „Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Suchtstoffkommission (CND) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen. Dies würde zu mehr Freiheit, Gesundheit und Gerechtigkeit auf der Welt führen.

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Die gläserne Frau im Hygienemuseum Dresden

Zur Gesundheit

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Die Gesundheit des Menschen ist laut Satzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. Der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswissenschaftler Klaus Hurrelmann definiert Gesundheit als Zustand des objektiven und subjektiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psychischen und sozialen Bereichen ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen und den jeweils gegebenen äußeren Lebensbedingungen befindet.

Cannabis als Medizin

Aufgabe des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist es eigentlich, den Verkehr mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß den Bedürfnissen der Patienten zu regeln. Doch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schien das BtMG lange in erster Linie ein Gesetz zur „Verhinderung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln“ zu sein. Offensichtlich wurde beim BfArM die Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin IACM), erklärte hierzu im Sommer 2007: Es ist beschämend für ein zivilisiertes Land, dass es für diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.IACM-News vom 18. August 2007

2009 konnte das erste Mal ein Patient Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten. Dies war mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, war aber noch immer mit hohen Hürden – wie der „Austherapiertheit“ – verbunden. Auch 2014 war die Kostenübernahme durch Krankenkassen reine Glückssache, da Cannabisblüten kein offiziell zugelassenes Medikament waren. Viele Patienten, für die Blüten die einzige Alternative sind, hatten kein Vermögen mehr, um ständig Apothekenpreise zu bezahlen und mussten so auf ihre Behandlung verzichten.

Im Mai 2011 setzte die Schwarz-Gelb geführte Bundesregierung eine Änderung des Betäubungsmittelrechts durch, welche „Cannabismedikamente“ ermöglichte. 2014 waren Cannabisblüten noch immer nur bei Multipler-Sklerose verschreibungsfähig. Neben der „Nichtvorhergesehenden Nutzung“ bei anderen Krankheitsbildern bleiben für viele Betroffene die natürlichen Cannabisblüten aber dennoch das wirksamere Mittel, eine Erfahrung die schon mit vollsynthetischen Präperaten wie Dronabinol gemacht wurde.

Viele Patienten gingen somit auf den Schwarzmarkt um sich ihre Medizin zu besorgen oder, bei jenen, wo das noch möglich war, fingen an Cannabispflanzen selbst zu ziehen, verbunden mit den Konsequenzen der Strafverfolgung. Erst ein Gerichtsurteil Mitte 2014 zwang die Beamten des Bundeinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu, zu einem Anbauantrag nicht Grundsätzlich und Unbegründet abzulehnen. Daraufhin ging das BfArM gegen das Urteil in Berufung.

Die Prohibitionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland nahm Elend und Tod Schwerkranker billigend in Kauf und zeigte damit ihr wahres unmenschliches Gesicht – Im hunderttausendfachen Leid der Schmerz-, Krebs-, AIDS- oder MS-Patienten zeigte sich, dass die deutsche Drogenpolitik weit mehr von Sadismus als von Recht und Ethik geprägt war. Weshalb gegen solche staatliche Rechtswidrigkeit nicht schnell und nachhaltig gerichtlicher Rechtsschutz mobilisiert werden konnte, ist unerklärlich.

Die Hanfparade protestierte zwanzig Jahre lang jeweils mit einer Demonstration im Sommer in Berlin gegen diese unmenschliche und rechtswidrige Politik und forderte, dass natürliches Cannabis für Patienten als Medizin zugelassen wird. Nach zwanzig Jahren fand der Protest Gehör und der Bundestag votierte einstimmig für ein Gesetz, das Cannabis als Medizin zugelassen wird.

Cannabis als Medizin Gesetz tritt in Kraft

Ärzte in Deutschland können ab Freitag, 10. März 2017, für viele Krankheiten Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept verschreiben, bei schweren Erkrankungen auch auf Kosten der Krankenkassen. Hierzu bemerkt der Deutsche Hanfverband (DHV) in seiner Pressemitteilung vom 9. März 2017: „Dieser Schritt stellt einen Meilenstein für alle Betroffenen und die gesamte Bewegung zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland dar. Nach jahrzehntelanger Ignoranz gegenüber dem Leiden von Patienten in Deutschland hat die Regierung endlich ein Einsehen. Dies geschieht jedoch nicht aus reiner Menschlichkeit. Die Regierung wollte damit auch das Recht auf Eigenanbau von Patienten verhindern, der ihnen von immer mehr deutschen Gerichten wegen ihrer Notsituation zugesprochen wurde.

Bundestag votiert einstimmig für Cannabis als Medizin

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Januar 2017, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18/8965) angenommen, wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können. An der Abstimmung nahmen weniger als zehn Prozent der Abgeordneten teil.

Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Verwendung von Cannabis als Medizin angenommen hatte, hat am 10. Februar 2017 auch der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz wurde dann am 9. März 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2017 S. 403) veröffentlicht und tritt somit am 10. März 2017 in Kraft.

Der große Haken an der Sache

Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer der  Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente e.V. (IACM), vermeldete in den ACM-Mitteilungen vom 11. Februar 2017, dass das Gesetz allerdings einen großen Haken habe, wenn es um die Verschreibung dieser Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen geht. Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Ärzte unterliegen einem so genannten Wirtschaftlichkeitsgebot und haben normalerweise ein begrenztes Arzneimittelbudget. Durch Patienten, die teure Medikamente verschrieben bekommen, wird dieses Budget überschritten. Das ist nur möglich, wenn diese Überschreitung im Einzelfall ausreichend begründet ist. Sonst bekommt der Arzt bzw. die Ärztin einen Regress und muss die zu Unrecht verschriebenen Medikamente aus eigener Tasche zurückzahlen. Das wird vermutlich zu einer erheblichen Verunsicherung und Zurückhaltung der Ärzte führen, wenn hier keine Klarstellung erfolgt, die solche Strafzahlungen ausschließt.

Gesundheit und die Riten der Psychonautik

Gesundheit erschöpft sich nicht im Fehlen von Krankheit. Auch das geistige und soziale Wohlergehen gehört zum „Gesund sein“. Gemeinschaftliches Rauchen von Shillums (auch Chillum genannt), Joints und Pfeifen hat eine lange Tradition. Ausgehend vom indischen Subkontinent und dem Himalaya, wo Sadhus rituellen Konsum von Haschisch respektive von Charas (feinstes dunkles von Hand gemachtes Haschisch) praktizieren, wird heute weltweit in ritueller Weise zur seelischen und geistigen Erbauung geraucht. Das gemeinschaftliche Rauchen ist ein altes Kulturerbe und zählt zu den klassischen Riten der Psychonautik. Es dient dem geistigen und sozialen Wohlergehen und ist der Gesundheit (gemäß Satzung der Weltgesundheitsorganisation) förderlich.

Die Lebensfähigkeit solcher Riten zur Förderung des Wohlergehens kann nur gewährleistet werden, wenn es für die Zelebrierung dieser Riten geschützte Räume gibt. Dies ist heute nicht gegeben, da in den allermeisten Staaten der Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen strafrechtlich verfolgt wird und Orte, wo diese Riten zelebriert werden, nicht selten von der Polizei heimgesucht werden.

Ursache für das im Namen des BtMG verübte Unrecht ist die traurige Tatsache, dass ein Teil der Naturwissenschaftler, insbesondere Mediziner, bewusstseinserweiternde Erfahrungen als rein subjektiv einstufen. Außergewöhnliche Bewusstseinszustände, z.B. ein beglückender Rausch, sind einer allgemein anerkannten wissenschaftlichen Untersuchung noch nicht zugänglich. Über ihren „Erlebniswert“ hinaus haben sie derzeit für viele Mediziner keine objektiv fassbare Bedeutung. Es gibt jedoch auch Mediziner, die in der Einnahme psychotrop wirkender Substanzen einen zu nutzenden Segen für die menschliche Gesundheit respektive für das menschliche Wohlbefinden sehen.

Wenn Angst krank macht

Der Schrei - Gemälde von Munch

Die Verfolgung von Cannabiskonsumenten löst bei diesen nicht selten Ängste aus. Dies verhindert jedoch einen Zustand des vollständigen geistigen und sozialen Wohlergehens und verhindert so bei den Betroffenen die Entwicklung respektive die Erhaltung von Gesundheit. Das Verbot des Umgangs mit Marihuana und Haschisch ist somit kontraproduktiv für die Gesundheit der Konsumenten. Dies gilt insbesondere für Personen, die Cannabis zur Selbstmedikation nutzen, z.B. um ihren Drang zum Alkoholkonsum zu kontrollieren.

Zur Förderung von Gesundheit gilt es in diesem Zusammenhang, Drogenkompetenz und Drogenmündigkeit zu fördern, damit ein vernünftiges Risikomanagement zur Schadensminderung machbar wird. Nur so kann das Individuum auf lange Sicht Drogenautonomie erlangen. Autonomie respektive Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Abhängigkeit respektive Fremdbestimmung. Drogenautonomie ist somit das Gegenstück zu Drogenabhängigkeit. Drogenautonomie ist ein Zeichen von Gesundheit, Drogenabhängigkeit ein Zeichen von Krankheit.

Die Hanfparade setzt sich für eine Legalisierung des Umgangs und für einen Schutz des rituellen und hedonistischen Gebrauchs von Cannabis ein. Wir wollen, dass sich Menschen in den physischen, psychischen und sozialen Bereichen ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen ohne Angst vor Repression entfalten können.

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Was würden Sie wählen...

Ziele & Motto der Hanfparade

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Die Hanfparade ist eine Demonstration für die „Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“. Was wir darunter verstehen, erfährst Du in diesem Teil unserer Website.

Unter „Ziele & Motto“ findest Du Informationen zu vielen Aspekten des deutschen Betäubungsmittelrechts, über unser Verständnis von einer humanistischen Suchtpolitik und eine breite Palette anderer Dokumente zum Mit- und Nachdenken.

Berliner Deklaration

Die Berliner Deklaration aus dem Jahr 2018 ist eine Zusammenstellung unserer Überzeugungen verbunden mit einem Forderungskatalog an die Bundesregierung. Ja, wir sind der Überzeugung, dass Drogenkontrollen – ausgenommen im Straßenverkehr oder bei bestimmten beruflichen Anforderungen – irrationale Akte sozialer Kontrolle ohne generalpräventive Wirkung sind, die grundlegende Menschenrechte verletzen.

Drogenprobleme lassen sich nicht strafrechtlich, sondern nur mit wissenschaftlich fundierter Aufklärung und durch kulturelle Integration lösen. Aufklärung zu Erlangung von Drogenkompetenz, Drogenmündigkeit und Drogenautonomie (das Gegenteil von Drogenabhängigkeit) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Das kann nach unserer Auffassung nur dazu führen, die Drogenprohibition aufzugeben und legale Bezugswege zu schaffen, weil wir wissen, dass die derzeitigen Drogenkontrollmaßnahmen als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren sind.

Sie sind ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.

Michael Kleim: Theologe und Bürgerrechtler - Hanfparade 2012
Markus Berger: Wir sind Gras! - Hanfparade 2012
Hanfparade 2014: Maximilian Plenert - akzept e.V.

Themenübersicht im Bereich Ziele und Motto