Hanf als Medizin

Modell der Abgabestellen für medizinisches Marihuana in den USA

Marihuana, der Blütenstand der Cannabispflanze, ist zu medizinischen Zwecken legal in Kalifornien erhältlich. Das hier in dem folgenden Video vorgestellte Haborside Gesundheitszentrum ist ein herausragendes Beispiel wie medizinisches Cannabis an Patienten abgegeben werden kann. Dieser Film zeigt das sehr interessante Gesundheitszentrum und erklärt Details des Systems.

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Cannabis als Arzneimittel

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Cannabisextrakt aus dem Jahr 1937

 

 

Die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel hat eine Jahrtausende alte Tradition.[1][2][3]. Heute weiß man, dass die pharmakologischen Wirkungen von Cannabis − wie etwa des getrockneten Cannabiskrautes (hauptsächlich der Triebspitzen und Blütenstände der weiblichen Pflanze, „Marihuana“), des Cannabisharzes („Haschisch“) und des Cannabisöls − auf Stoffe aus der Gruppe der Cannabinoide, allem voran auf das Δ9Tetrahydrocannabinol (THC), zurückzuführen sind. Die Diskussion, welchen medizinischen Wert Cannabis hat, hält weiter an. Dennoch gibt es einige gutdokumentierte Anwendungsgebiete: Schmerzen, Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Spastiken bei Multipler Sklerose, Arthritis, Depression, Übelkeit, Erbrechen und Anorexie.

Während Cannabiskonsum in den meisten Staaten illegalisiert wird, sind in einigen von ihnen Cannabinoid-basierte Medikamente verfügbar oder natürliches Cannabis nutzbar. Zu diesen Staaten gehören: Kanada, Österreich, Deutschland, die Niederlande, Spanien, Israel, Italien, Finnland, Portugal und einige Bundesstaaten der USA.

Inhaltsverzeichnis

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Geschichtliches

Älteste Hinweise auf die medizinische Verwendung datieren in das Jahr 2737 vor Christus, in dem der chinesische Kaiser Shen Nung das Harz des Cannabis als Heilmittel bei Beriberi, Verstopfung, Frauenkrankheiten, Gicht, Malaria, Rheumatismus und Geistesabwesenheit empfahl,[4] überliefert durch das älteste bekannte Heilpflanzenkompendium Shennong ben cao jing.

In die europäische Schulmedizin fand Cannabis Einzug über den 1839 veröffentlichten Bericht des irischen Arztes William Brooke O’Shaughnessy (1809-1890), der im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit während seiner Stationierung im indischen Kalkutta eine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung nach Anwendung von Cannabis indica (indischer Hanf) feststellte. Auf Basis seiner Beobachtungen und Studien empfahl O’Shaughnessy die Anwendung von Cannabis bei Rheuma, Cholera und Tetanus.[5] Ein populäres Cannabis-Fertigarzneimittel des 19. Jahrhunderts war das Schlafmittel Bromidia® in den USA, ein Elixir aus Cannabis- und Bilsenkrautextrakten in Kombination mit Kaliumbromid („Bromkalium“) und Chloralhydrat.[6][7] Ansonsten waren besonders auch ethanolische Extrakte aus Cannabiskraut (Extractum Cannabis, Tinctura Cannabis) gängig, die jedoch vor vielen Jahren aus den Arzneibüchern gestrichen wurden.[8]

In der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts verschwanden Cannabispräparate vom Markt: zum einen wurden moderne und besser wirksame Arzneimittel entwickelt, die vor allem nicht den großen Nachteil einer fehlenden Standardisierung der Cannabispräparate zeigten. Zum anderen verhinderten rechtliche Einschränkungen, die aufgrund des zunehmenden Missbrauchs von Cannabis als Rauschmittel notwendig wurden, die medizinische Verwendung (vgl. auch Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel).

Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des wichtigsten psychotropen Wirkstoffes Δ9THC im Jahre 1964. Zwanzig Jahre zuvor war in den USA der so genannte La-Guardia-Report erschienen, der Bericht eines vom New Yorker Bürgermeister eingesetzten Expertenkomitees, das viele dem Marihuana-Konsum zugeschriebene negative soziologische, psychologische und medizinische Auswirkungen nicht bestätigt fand.[9] Daraufhin hatte der Leiter der damaligen US-amerikanischen Drogenbekämpfungsbehörde Federal Bureau of Narcotics (FBN), Harry J. Anslinger, angedroht jegliche weitere Forschungsarbeiten zu Cannabis hart zu bestrafen.[10]

Ein weiterer Meilenstein in der Cannabis-Forschung war die Entdeckung des Endocannabinoid-Systems mit seinen Rezeptoren und endogenen Liganden ab Ende der 1980iger Jahre, das die Basis für das Verständnis der Wirkungsweise der Cannabinoide bildet.

Arzneilich verwendete Stoffe und Zubereitungen

Dronabinol

Siehe Hauptartikel: Dronabinol

Dronabinol ist eine zu Δ9Tetrahydrocannabinol (THC) absolut strukturidentische Substanz, so dass beide Bezeichnungen teilweise synonym verwendet werden. Streng genommen bezeichnet Dronabinol aber nur den synthetisch hergestellten Stoff, der in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist. Fertigarzneimittel sind in Deutschland keine zugelassen, für die individuelle Therapie kann Dronabinol jedoch als Rezepturarzneimittel verordnet werden oder als Einzelimport gemäß § 73 AMG aus den USA in Form des Präparats Marinol® bezogen werden. Marinol ist in den USA zugelassen zur Behandlung der mit einem Gewichtsverlust einhergehenden Appetitlosigkeit (Anorexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von durch Zytostatika verursachte Übelkeit und Erbrechen in der Krebstherapie.

Nabilon

Siehe Hauptartikel: Nabilon

Das ebenfalls synthetisch hergestellte Nabilon ist wie Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verkehrs- und verschreibungsfähig, aber seit 1991 nicht mehr als Fertigarzneimittel im Markt. Präparate gibt es beispielsweise noch in Kanada unter dem Namen Cesamet® oder in Großbritannien unter dem generischen Namen.[11] Sie sind angezeigt zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Abmagerung (Kachexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Chemo- und Strahlentherapie im Rahmen einer Krebstherapie.

Phytopharmaka

Im Gegensatz zu Dronabinol sind pflanzliche Cannabisprodukte bzw. -zubereitungen (Phytopharmaka) in Deutschland gemäß dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich nicht verkehrsfähig und können daher auch nicht ärztlich verschrieben werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist aber befugt, zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken ausnahmsweise eine Erlaubnis zu erteilen. 2005 hat das Bundessozialgericht in einem Urteil festgelegt, dass die Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG darstellt.[12] Betroffene Patienten können seitdem den Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie beantragen,[13] der in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden kann. 2007 wurde solch eine Ausnahmegenehmigung erstmals für eine an Multiple Sklerose erkrankte Patientin erteilt.

Pflanzliche Cannabiszubereitungen enthalten neben den Hauptwirkstoffen eine Reihe weiterer pharmakologisch wirksamer Cannabinoide, so dass sie sich in ihrem Wirkprofil von denen isolierter Einzelsubstanzen unterscheiden können.

Als Nebenwirkungen der Cannabis-Therapie können Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit, erhöhter Puls („Herzrasen“, Tachykardie), Blutdruckabfall, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, gerötete Augen, psychiatrische Störungen und eine Reihe weiterer unerwünschter Wirkungen auftreten, die auch von der Art der Verabreichung, der Dosis und Therapiedauer sowie einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängen;[14][15] siehe dazu auch gesundheitliche Risiken des Cannabis-Konsums.

Medizinal-Cannabisblüten

Cannabisblüten (lat. „Cannabis flos“ ) sind in den Niederlanden als verschreibungspflichtiges Arzneimittel für die Human- und Tiermedizin erhältlich. Es sind drei Varietäten mit verschiedenen THC-Nenngehalten verfügbar (Bedrocan, Bedrobinol und Bediol).[16] Der Hanf wird von der Firma Bedrocan B.V. in den Niederlanden unter staatlicher Aufsicht angebaut, der Handel untersteht dem Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC). In Deutschland konnten Patienten Medizinal-Cannabisblüten („Marihuana“) per behördlicher Ausnahmegenehmigung zum ersten Mal im Februar 2009 legal aus der Apotheke beziehen.[17]

Cannabisextrakt

Auf Drogenextrakten basierende Arzneimittel können durch mengenmäßige Variation der Extrakte auf feste Wirkstoffgehalte standardisiert werden. Das Fertigarzneimittel Sativex® etwa enthält zwei Extrakte, die aus Blättern und Blüten von Cannabis sativa durch Auszug mit flüssigem Kohlendioxid hergestellt werden[15] und ist auf feste Gehalte an THC und Cannabidiol eingestellt. Es ist als Sublingualspray formuliert, da THC über die Mundschleimhaut besonders gut resorbiert wird, und in Kanada zugelassen zur begleitenden Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei Multipler Sklerose und zur Schmerzbehandlung von Krebspatienten, bei denen eine Therapie mit Opioiden nicht anschlägt. Einen ersten Zulassungsantrag in Großbritannien, Dänemark, Spanien und den Niederlanden hatte der Antragsteller GW Pharmaceuticals Anfang 2007 zurückgezogen, nachdem die Zulassungsbehörden der Länder die therapeutische Wirksamkeit von Sativex als nicht hinreichend bewiesen beurteilten.[15] Im Mai 2009 stellte die Firma erneut einen Zulassungsantrag in Großbritannien und Spanien.[18]

Weitere auf Cannabisextrakt basierende Mittel, die auf einen festen Gehalt an THC und ggf. auch anderer Cannabinoide standardisiert sind, sind in der Entwicklung (Kapseln für die perorale Verabreichung, Sublingualtabletten).[19][20]

Sonstige

Strukturell kein Cannabinoid, jedoch pharmakologisch wirksam am Cannabinoid-Rezeptor 1 ist das Rimonabant. Der Stoff wurde als Appetithemmer in der Behandlung der krankhaften Fettleibigkeit verwendet, bis 2008 der Hersteller das Mittel wegen des Auftretens schwerer psychiatrischer Störungen auf Druck der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) vom Markt nahm.

Nicht arzneilich verwendet werden das Hanföl und das ätherische Hanföl. Ebenfalls nicht arzneilich verwendet wird das antiemetisch und psychoaktiv wirksame THC-Strukturanalogon Levonantradol.

Therapeutische Bedeutung

Der Stellenwert der verfügbaren Fertigarzneimittel wird als nicht sehr hoch eingeschätzt.[6] Es handele sich um Mittel der zweiten Wahl, da in der Regel Mittel mit besserem Nutzen-Risiko-Verhältnis verfügbar seien, die Zahl der Indikationen sei gering. Dennoch hätten sie einen Wert als therapeutische Option für Patienten, die auf die Standardtherapien nicht ansprächen. Von Cannabis abgeleitete Stoffe und Zubereitungen werden für eine Reihe weiterer Indikationen als potentielle Therapeutika diskutiert.[6]

Pflanzlichen Cannabisprodukten wird ein möglicher positiver Effekt bei Spastizität im Zusammenhang mit multipler Sklerose, bei spastischen Lähmungen, Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemo- und Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und HIV-Medikation, chronischen neuropathischen Schmerzen, dem Tourette-Syndrom und in der palliativen Behandlung von Krebs und AIDS zugesprochen, wenngleich eine therapeutische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist.[21]

Die genannten Anwendungsgebiete ergeben sich im Wesentlichen aus den Wirkungen der Inhaltsstoffe THC und Cannabidiol: da es bei Krebskranken als Nebenwirkung der Chemotherapie oft zu großer Übelkeit und Erbrechen kommt und auch schon alleine der Geruch von Essen unerträglich sein kann, kann Cannabis durch seine antiemetische (Brechreiz lindernde) Wirkung diese Übelkeit vermindern und durch seine appetitanregende Wirkung zu der erwünschten Gewichtszunahme führen. Den appetitanregenden Effekt von Cannabis macht man sich auch in der AIDS-Therapie zu Nutze. Neben der Therapie ist es nämlich oft mangelnde Nahrungsaufnahme, die den Körper zusätzlich schwächt.

Die antiataktische (Bewegungsabläufe koordinierende) und antispastische (d. h. krampflösende) Wirkung der Cannabis-Wirkstoffe begründet die Anwendung zur Unterdrückung von Spasmen, Lähmungen und Krämpfen, wie sie bei Multipler Sklerose auftreten. Es kann die Krankheit zwar nicht heilen, aber die Symptome der Krankheit unterdrücken und dem Patienten so sein Leben erleichtern.

Es gibt Hinweise, dass Cannabis bei Krebs und gewissen Autoimmunerkrankungen positive Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf haben kann.[22] Claudia Jensen, Kinderärztin der Universität Südkalifornien, hält Cannabis für die Therapie von ADS und ADHS geeignet.

Aus Sicht mancher Patienten soll Cannabis durch Rauchen heilsamer wirken, da die komplexe Wirkstoffkombination besser resorbiert werde und zur Wirkung komme.

In Deutschland setzt sich die „Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ kurz IACM (früherer Name: „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, AMC) seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis ein.

In Afrika und Asien wird Cannabis volksmedizinisch zur Behandlung von verschieden Schmerzen, von Menstruationskrämpfen sowie in der Geburtshilfe zur Erhöhung der Kontraktionsfrequenz der Gebärmutter und zur Blutstillung verwendet.

IOM-Report

1999 veröffentlichte das US-amerikanische Institute of Medicine (IOM) der National Academy of Sciences den Report „Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base“, der den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkungen und Risiken der medizinischen Verwendung von Cannabis bzw. Cannabinoiden zusammengefasste.[23] Er beschreibt die Wirksamkeit und den therapeutischen Wert von Cannabinoiden, vor allem THC, für die Behandlung von Schmerz, Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Spastiken bei Multipler Sklerose, Arthritis, Depression, Übelkeit, Erbrechen und Anorexie. Dem Nutzen stünden jedoch deutliche Risiken durch das Marihuana-Rauchen gegebüber. Die Zukunft des Einsatzes von Cannabinoiden in der medizinischen Behandlung liege deshalb nicht im Rauchen von Marihuana, sondern in synthetischen Substanzen, die auf das körpereigene Cannabinoid-System wirken. Bis solche Substanzen entwickelt werden, empfehlen die Autoren Übergangslösungen. Besonders für Patienten, die an chronischen Schmerzen, Nebenwirkungen einer Chemotherapie oder AIDS leiden und bei denen eine Cannabis-Therapie indiziert sei, gebe es zurzeit keine Alternativen zum Rauchen von Marihuana. Deswegen sei mehr Forschung über die Auswirkungen des Rauchens von Marihuana notwendig. Die physiologischen Effekte von synthetischen, pflanzlichen und körpereigenen Cannabinoiden müssten besser untersucht werden, auch müsse mehr Forschung über wirksame und sichere Verabreichungsmethoden betrieben werden. Es gebe keine schlüssigen Beweise für die Annahme, dass die Wirkung von Marihuana kausal mit dem Missbrauch anderer illegaler Drogen einhergehe („Einstiegsdrogentheorie“). Tierversuche hätten ein Potential für Abhängigkeit gezeigt, jedoch sei dieses weniger auffallend als bei Benzodiazepinen, Opiaten, Kokain oder Nikotin. Das Gehirn entwickle eine Toleranz für Cannabinoide. Es wurden auch Entzugserscheinungen beschrieben, die aber meist mild verlaufen und kurz andauern würden, z. B. Reizbarkeit, Schlafstörungen und Übelkeit.

Die fehlende Standardisierung medizinischer Cannabiszubereitungen sei einer der wesentlichsten Gründe, dass Cannabis heute keine eminente Rolle in der medizinischen Behandlung darstelle. Ende der 1980er Jahre bis Anfang der 1990er Jahre wurde entdeckt, dass es ein körpereigenes Cannabinoid-System gibt, das aus spezifischen Bindungsstellen für Cannabinoide, den Cannabinoid-Rezeptoren, besteht. Dabei sind Anandamid, 2-Arachidonyglycerol und Noladinether die drei wichtigsten Endocannabinoide. Dieses körpereigene Cannabinoid-System spielt eine signifikante Rolle bei vielen Körperprozessen, wie etwa bei der Verarbeitung von Sinneseindrücken, Schmerzen, bei der Regulierung des Appetits sowie des Immunsystems. Das Verständnis der natürlichen Funktionen des Cannabinoid-Systems subsumiert das Verständnis der Wirkungsmechanismen bei therapeutisch gewünschten Wirkungen, wie etwa der spezifischen Schmerzlinderung.

Literatur

  • Manfred Fankhauser: Haschisch als Medikament: Zur Bedeutung von cannabis sativa in der westlichen Medizin. Schweizerische Gesellsch. f. Gesch. d. Pharmazie, 2003, ISBN 978-3952075890.
  • Sabine Fellner, Katrin Unterreiner: Morphium, Cannabis und Cocain: Heilkunst im 19. Jahrhundert. 2. Auflage. Amalthea, 2008, ISBN 978-3850026369.
  • Lester Grinspoon, James B Bakalar: Marihuana. Die verbotene Medizin. Zweitausendeins, Frankfurt am Main 1994, ISBN 978-3861500605.
  • Franjo Grotenhermen, Michael Karus: Cannabis als Heilmittel. Ein medizinischer Ratgeber. Die Werkstatt, 1998, ISBN 978-3895332364.
  • Franjo Grotenthermen, R Saller (Hrsg.): Cannabis und Cannabionoide in der Medizin. In: Forschende Komplementärmedizin. 6, Suppl. 3, Karger, 1999, ISBN 978-3805570145.
  • Franjo Grotenhermen: Hanf als Medizin: Ein praxisorientierter Ratgeber zur Anwendung von Cannabis und Dronabinol. AT Verlag, 2004, ISBN 978-3855029440.
  • Franjo Grotenhermen (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potenzial. 2., vollst. überarb. Auflage. Huber, Bern 2004, ISBN 978-3456841052.
  • Franjo Grotenhermen, Britta Reckendrees: Die Behandlung mit Cannabis und THC. Nachtschatten Verlag, 2006, ISBN 978-3037881477.
  • Geoffrey Guy, Brian Whittle, Philip Robson: The Medicinal Uses of Cannabis and Cannabinoids. Deutscher Apotheker Verlag, 2004, ISBN 978-3-7692-3254-7.
  • Institut für Demoskopie Allensbach (Hrsg.): Cannabis in der Medizin. Einstellungen der Deutschen. Ergebnisse einer Repräsentivbefragung. Institut für Demoskopie Allensbach, 2006 (Online verfügbar).
  • Janet E. Joy, Stanley J. Watson Jr., John A. Benson, Jr (Hrsg.): Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base. 1 Auflage. National Academies Press, 1999.
  • Georg Martius: Pharmakologisch-medicinische Studien über den Hanf. Vwb, Reprint 1996, ISBN 978-3861354239.
  • Raphael Mechoulam (Hrsg.): Cannabinoids as Therapeutics. In: Milestones in Drug Therapy. Birkhäuser, Basel 2005, ISBN 978-3764370558.
  • Tod H. Mikuriya (Hrsg.): Marijuana: Medical Papers, 1839-1972 (Cannabis: Collected Clinical Papers). Symposium Publishing, 2007, ISBN 978-1577332190.
  • Julia Müller-Mangold: Nutzungsmöglichkeiten von cannabis sativa L. in der Medizin. GRIN Verlag, 2004, ISBN 978-3638212526.
  • Gabriel G. Nahas, Kenneth M. Sutin, David J. Harvey (Hrsg.): Marihuana and Medicine. Humana Press, 1999, ISBN 978-0896035935.
  • Lukas Radbruch, Friedemann Nauck: Cannabinoide in der Medizin. Uni-Med, Bremen 2005, ISBN 978-3895997730.
  • Christian Rätsch: Hanf als Heilmittel. At-Verlag, 1998, ISBN 978-3855026340.

Einzelnachweise

  1. Focus Online: Cannabis: Geschichte und Gesetze (gesichtet 09/2008)
  2. Focus Online: Cannabis: Cannabis als Medizin (gesichtet 09/2008)
  3. Süddeutsche Zeitung: Medizin – Cannabis aus der Internet-Apotheke (gesichtet 09/2008)
  4. W. Emboden: Cannabis in Ostasien – Herkunft, Wanderung und Gebrauch. In: Rausch und Realität, Drogen im Kulturvergleich, Band 2. Hrsg.: G. Völger, K. von Welck, Rowohlt Taschenbuchverlag, Hamburg 1982.
  5. O’Shaughnessy, W.B. (1839) Case of Tetanus, Cured by a Preparation of Hemp (the Cannabis indica.), Transactions of the Medical and Physical Society of Bengal 8, 1838-40, 462-469 online abrufbar
  6. a b c Rainer-B. Volk: Therapie mit Cannabis und Co., in: Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 05/2009 vom 29. Januar 2009
  7. Werbeanzeigen für Bromidia bei http://antiquecannabisbook.com
  8. Drogenprofil Cannabis der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
  9. http://www.druglibrary.org/schaffer/library/studies/lag/lagmenu.htm
  10. http://www.druglibrary.net/schaffer/History/murd3.htm
  11. Datenbank der in UK zugelassenen Arzneimittel: electronic Medicines Compendium (eMC)
  12. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, 19. Mai 2005 Az. 3C 17.04
  13. Hinweise für Patientinnen und Patienten: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie (Stand: 10. Oktober 2008) [1]
  14. Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC): Information für Fachkreise, Stand: Mai 2009
  15. a b c Sativex: Bericht für die Öffentlichkeit der britischen Zulassungsbehörde MHRA (englisch)
  16. Produkt-Portfolio des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis, auf www.cannabisbureau.nl (niederländisch)
  17. http://www.welt.de/wissenschaft/medizin/article3213233/Erstmals-Cannabis-auf-Rezept-in-Deutschland.html „Erstmals Cannabis auf Rezept in Deutschland“
  18. GW Files Sativex Regulatory Submission, Pressemitteilung 20. Mai 2009 (englisch)
  19. Institut für klinische Forschung (IKF) Berlin, Cannador® Kapseln [2]
  20. Echo-Pharma B.V., Namisol® Sublingualtabletten [3]
  21. Produktinformation des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis
  22. Grinspoon, Lester / Bakalar James B.: Marihuana, die verbotene Medizin, 1994, ISBN 3-86150-060-4
  23. „Cannabis and Medicine: Assessing the Science Base“, Institute of Medicine, 1999.

Weblinks