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Hanfparade: Schwerpunktthema Hanf als Heilmittel

Kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu Cannabis als Medizin am 10. März 2017 mussten viele Patienten feststellen, dass sich ihre Situation nicht verbessert, sondern verschlimmert hat. Kostete ein Gramm Cannabisblüten für Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes etwa 15 Euro, so verlangen Apotheker jetzt mehr als 22 Euro pro Gramm. Die aktuelle Preiserhöhung von knapp 50 Prozent wird mit dem neuen Status von Cannabisblüten begründet.

Auch die angekündigte Kostenübernahme durch die Krankenkassen hat sich für viele Patienten als Ammenmärchen erwiesen. Zahlreiche Patienten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verfügten, sehen sich mit einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen konfrontiert. Dies gilt insbesondere für Patienten in Berlin und Brandenburg, wo sich fast alle Inhaber/innen einer Ausnahmegenehmigung mit einem negativen Bescheid des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auseinandersetzen müssen. Ihnen bleibt nicht selten nur noch die Möglichkeit, gegen den MDK respektive gegen ihre Krankenkasse juristisch vorzugehen. Das neue Gesetz ist weit mehr eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen und Gutachter als ein Gesetz zum Wohl der Patienten.

Das Leiden vieler Patienten wurde durch das neue Gesetz nicht gemindert, ja durch die Verweigerung der Kostenübernahme des angezeigten Heilmittels wie durch die massiven Preiserhöhungen von Cannabis in Apotheken hat sich die gesundheitliche Situation vieler Patienten seither verschlechtert. Deshalb ist Hanf als Heilmittel ein Schwerpunktthema auf der diesjährigen Hanfparade und Patienten mit den unterschiedlichsten Erkrankungen werden sowohl auf der Auftakt- wie auch auf der Abschlusskundgebung zur Wort kommen. Zudem können Patienten im Forum für Hanfmedizin ihre Erfahrungen anderen Patienten vermitteln.

Die Zwischenkundgebung vor dem Gesundheitsministerium ist ausschließlich dem Thema Hanf als Heilmittel gewidmet. Dort werden sprechen:

Tibor Harrach, Apotheker

Foto von Tibor Harrach, LAG-Drogenpolitik Bündnis 90/Die Grünen Berlin Tibor Harrach, Jahrgang 1964, studierte an der Philipps Universität Marburg Pharmazie und arbeitet derzeit als Apotheker in Berlin. Tibor Harrach ist Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen. In der am 24. November 1994 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Drogen (heute Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik) im Landesverband der Grünen in Berlin engagiert er sich bis heute aktiv für eine sachliche Drogenaufklärung und eine auf Vernunft basierte Drogenpolitik. Tibor Harrach ist Coautor mehrere Broschüren, die von der LAG-Drogenpolitik – zum Teil in Kooperation mit dem Fachforum Drogen des Eve & Rave aufgrund von in Clubs ausgehängten Pillenwarnungen, die der Verein im Rahmen seines Drug-Checking-Programms erstellt hatte, aufmerksam. Als Pharmazeut war er im Verein sehr willkommen und so wurde er in der Folge mehrfach in den Vorstand gewählt. Als Vorsitzender des Vereins Eve & Rave Berlin nahm er im Februar 1997 an der Tagung der European Cities on Drug Policies (ECDP) der Selbsthilfevereinigungen aus der europäischen Technokultur in Frankfurt am Main teil und signierte dort am 7. Februar 1997 mit Vertretern von Eve & Rave Schweiz, Techno Plus]Paris und Safe Party People (Frankfurt am Main) die Resolution zur Drogenpolitik dieser Selbsthilfevereinigungen. Auf Basis dieser Resolution wurde in der Folge das [http://www.sterneck.net/sonics/ Sonics Netzwerk] (Cybertribe-Netzwerk für Rhythmus und Veränderung) gegründet. Tibor Harrach ist Mitbegründer dieses Netzwerkes. Dem Sonics-Netzwerk gehören Projekte an, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten kreative Aspekte der Partykultur mit kritischem Engagement und der Förderung von Drogenmündigkeit verbinden.

Mitte 2007 konstituierte sich in Berlin unter Mitwirkung von Tibor Harrach eine Arbeitsgruppe Drugchecking, die sich aus Vertretern der Drogenarbeit, Verwaltung und Politik der Bundesländer Berlin und Brandenburg zusammen setzte. Mitte 2008 ging aus der Arbeitsgruppe die Fachtagung Drugchecking vom 13. November 2008 im Roten Rathaus von Berlin sowie das akzept e.V., der Entheovision, der Entheo-Science und des Nightlife Empowerment and Well-being Implementation Project NEWIP. Tibor Harrach ist seit vielen Jahren kontinuierlich Redner auf der Hanfparade.

Günter Weiglein, Schmerzpatient

Foto von Günter Weiglein, Patient mit Cannabis als Medizin Günter Weiglein hatte 2002 einen Motorradunfall. Er war mit seinem Motorrad unterwegs und wurde von einem Autofahrer, der ein Stoppschild übersehen hatte, auf der linken Seite voll erwischt. Die Folge waren multiple Frakturen am ganzen Körper. Er ist heute noch sozusagen voller Metall, vom linken Unterschenkel, dem Oberschenkel, über den Unterarm bis hoch zum Unterkiefer. Damals war er als Werkzeugkonstrukteur tätig und arbeitete für einen Zulieferer der Automobilindustrie. Nach dem Unfall musste er knapp eineinhalb Jahre komplett aussetzen und fand danach, unter anderem durch den Unfall bedingt, keinen Einstieg mehr in meinen früheren Beruf.

In seiner Rede wird Günter Weiglein von seinen Erfahrungen mit dem Rechtsstaat Deutschland und den Umgang des Staates mit schwer kranken Patienten berichten. Die folgenden Punkte geben Einblick in seinen leidvollen Weg.

Mit Schreiben vom 05.09.2009 beantragte Günter Weiglein beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle – eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten zur Behandlung seiner Schmerzen. Am 17.12.2009 wurde ihm dann eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten entsprechend der ärztlichen Dosierungsvorgabe im Rahmen einer medizinisch betreuten Selbsttherapie erteilt.

Mit Schreiben vom 14.07.2010 beantragte Günter Weiglein eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG für den Eigenanbau von Cannabis in seiner Privatwohnung zur medizinischen Anwendung. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Eigenanbau sei zur Senkung der Kosten erforderlich. Mit Bescheid vom 14.10.2010 wurde der Antrag abgelehnt. Hiergegen legte der Kläger durch ein Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten am 08.11.2010 Widerspruch ein, den er ausführlich begründete, insbesondere, da für den Medizinalhanf jährliche Kosten in Höhe von mehr als 5.000 Euro entstünden, die er nicht aufbringen könne.

Am 11.08.2011 hat Günter Weiglein Untätigkeitsklage gegen das BfArM erhoben und den Antrag gestellt, ihm im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu erlauben, in seiner Wohnung Hybride der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) anzubauen, zu ernten und zur Behandlung der Schmerzsymptome zu verwenden (7 L 1172/11). Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde durch Beschluss der Einzelrichterin vom 13.09.2011 abgelehnt. Gegen den Beschluss legte der Günter Weiglein am 27.09.2011 Beschwerde ein, die ausführlich begründet wurde. Durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 16.11.2011 (13 B 1198/11 wurde die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.

Am 8.07.2014 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass das BfArM unter Aufhebung seines Bescheides vom 14.10.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2011 verpflichtet wird, über den Antrag des Klägers auf Anbau von Cannabis zum Zweck der Eigentherapie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Kosten des Verfahrens trägt das BfArM. Gemäß Urteil steht der Bundesopiumstelle nur noch ein Ermessensspielraum hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsanordnungen und der inhaltlichen Ausgestaltung der Erlaubnis nach § 9 BtMG (z.B. hinsichtlich der Zahl der erforderlichen Pflanzen) zu. Die Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, insbesondere wegen der angenommenen Ermessensreduzierung auf null im Rahmen des § 3 Abs. 2 BtMG, zugelassen.

Zum Leid der Patienten hat die Bundesregierung bis heute verhindert, dass die Patienten ihre Medizin kostengünstig selbst anbauen dürfen.

Andreas Vivarelli, Grüne Hilfe Köln

Foto von Andreas Vivarelli, Grüne Hilfe KölnArbeitsgemeinschaft für Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei (sein Nickname dort ist bestenfalls). Seit März 2016 ist er Betreiber des Regionalbüros Köln des Grüne Hilfe Netzwerkes.

Andreas Vivarelli ist zudem bei JES NRW e.V. (Junkies, Ehemalige, Substituierte) engagiert. Auch dort ist er unter seinem Nickname als Autor bestenfalls bekannt. Des weiteren ist Andreas Mitglied beim Cannabis Colonia e.V, der regelmäßig in Köln die Dampfparade organisiert.

Andreas Vivarelli wird vor dem Gesundheitsministerium seine Einschätzung zur drogenpolitische Lage im Allgemeinen sowie zur Situation der Patienten vermitteln.

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