Association | Statutes
Reg.Nr. VR 17573 Nz
Vereinssatzung
B�ndnis HANFPARADE e.V.
§ 1 Name, Sitz, Eintragung
- Der Verein f�hrt den Namen "B�ndnis HANFPARADE e.V.".
- Sitz des Vereins ist Berlin.
- Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Ziel und Zweck des Vereins
- Ziel des Vereins ist die Legalisierung der Hanfpflanze.
- Zweck des Vereins ist die Mobilisierung der Öffentlichkeit zur Legalisierung der Hanfpflanze.
- Information der Öffentlichkeit �ber den Nutzen der Hanfpflanze als Rohstoff, Medizin und Genu�mittel,
- Organisation und Durchf�hrung von HANFPARADEN.
§ 3 Gemeinn�tzigkeit
Der Verein verfolgt ausschlie�lich und unmittelbar gemeinn�tzige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbeg�nstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t�tig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d�rfen
nur f�r die satzungsm��igen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen beg�nstigt werden.
§ 4 Gesch�ftsjahr
Das Gesch�ftsjahr des Vereins endet am letzten Tag des Kalenderjahres.
§ 5 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede nat�rliche und juristische Person des privaten und �ffentlichen Rechts werden.
- Die Mitgliedschaft wird erworben durch formlose schriftliche
Erkl�rung an den Vorstand sowie Entrichtung eines in § 6 geregelten
Mitgliedsbeitrages.
�ber die Aufnahme in den Verein entscheidet die n�chste Mitgliedervollversammlung. - F�rdermitglieder sind alle ordentlichen Mitglieder, die einen in § 6 geregelten erh�hten Mitgliedsbeitrag entrichten.
- Ehrenmitglieder sind nat�rliche Personen des �ffentlichen Rechts,
die sich um das Vereinsziel "Legalisierung der Hanfpflanze" besonders
verdient gemacht haben.
- Ehrenmitglieder haben in allen Organen des Vereins beratende Stimme.
- Die Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag eines Vorstandsmitgliedes mit einfacher Mehrheit vom Vorstand bestellt.
- Ehrenmitglieder m�ssen nicht Mitglieder des Vereins sein. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.
- Die Mitgliedschaft endet
- durch einfache schriftliche Willenserkl�rung gegen�ber dem Vorstand,
- durch Tod oder
- durch Ausschlu�.
§ 6 Mitgliedsbeitr�ge
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch einen Beschlu� der Mitgliedervollversammlung geregelt.
- Der Mitgliedsbeitrag f�r F�rdermitglieder betr�gt mindestens DM 100,-- f�r das laufende Gesch�ftsjahr.
§ 7 Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind
- der Vorstand,
- die Mitgliedervollversammlung.
§ 8 Der Vorstand
- Der Vorstand des Vereins besteht aus f�nf gleichberechtigten Mitgliedern.
- Der Vorstand wird gerichtlich und au�ergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
- Der erste Vorstand wird von den Gr�ndungsmitgliedern des Vereins f�r die Dauer des laufenden Gesch�ftsjahres. Alle weiteren Vorst�nde werden von der Mitgliedervollversammlung f�r die Dauer von einem Gesch�ftsjahr gew�hlt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.
- Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w�hrend der Amtsperiode aus, w�hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus der Mitgliedschaft f�r den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.
- Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
- Eintragung des Vereins,
- Organisation und Durchf�hrung der HANFPARADEN,
- Eintragung und Schutz von Wortmarke und Logo der HANFPARADE'97,
- Aushandeln und Abschlie�en von Vertr�gen und Rechtsgesch�ften,
- Verwaltung der Finanzen,
- Koordination der �berregionalen Informations- und Mobilisierungsarbeit,
- Organisation eines Vorbereitungsplenums.
- Vorstandsbeschl�sse werden mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitgliedern gefa�t.
- Alle Beschl�sse m�ssen protokolliert werden.
§ 9 Die Mitgliedervollversammlung
- Die Mitgliedervollversammlung mu� mindestens einmal am Ende eines Gesch�ftsjahres vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen werden. Die Einladung erfolgt schriftlich mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Tagesordnung.
- Die Mitgliedervollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung,
- Neuwahl des Vorstandes,
- Beschl�sse �ber Satzungs�nderung und Vereinsaufl�sung,
- Grundlegende Beschl�sse der Vereinsarbeit.
- Der Vorstand hat unverz�glich eine Mitgliedervollversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 25% der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr�nde fordern.
- �ber die Mitgliedervollversammlung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Mitgliedervollversammlung ist beschlu�f�hig, wenn alle Mitglieder des Vereins ordnungsgem�� eingeladen wurden.
- Beschl�sse der Mitgliedervollversammlung bed�rfen - falls nicht anders geregelt - einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder.
§ 10 Aufl�sung des Vereins und Anfall des Vereinsverm�gens
- �ber die Aufl�sung des Vereins kann nur die Mitgliedervollversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder entscheiden.
- Bei Aufl�sung oder Aufhebung des Vereins f�llt das Verm�gen des Vereins an den gemeinn�tzigen Verein "H.A.N.F. e.V."
Festgestellt am 10.Februar 1997