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Hanfparade 2011 vs. Berlin - mündliche Gerichtsverhandlung

In der Sache Hanfparade vs. Land Berlin (Az VG 1 K 354.11) wegen der zu großen Teilen verbotenen Hanfparade 2011 gibt es endlich den ersten Verhandlungstermin! Die Verhandlung findet am 11.12.2012 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7 in 10557 Berlin, statt. Die Raumnummer ist den Aushängen zu entnehmen. Wir erwarten keine endgültige Entscheidung. Wir freuen uns über weitere Besucher!

Kiffer im Knast; Grafik aus Bodo Saggel Der AntijuristZur Erinnerung: 2011 sagte die Versammlungsbehörde, unser Abschlussgelände, der „Markt der Möglichkeiten“, sei nur punktuell politisch und ansonsten nur auf Kommerz ausgerichtet.

Wenn sich die Ansicht der Versammlungsbehörde durchsetzt, wird es in Zukunft keine echte Versammlungsfreiheit mehr geben. Versammlungsfreiheit in Deutschland hieß bisher immer auch, dass man die Versammlung nur anmelden muss - eine Genehmigung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Die Behörde meint aber, dass alle Aufbauten (Zelte, Bänke, Tische etc.) nur in engen Ausnahmefällen Teil einer Versammlung sein können. Das würde bedeuten, dass eine Kundgebung angemeldet wird und eventuell für ein Zelt auf der Kundgebung eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen wäre. Damit wäre für alle Versammlungen mit größeren Hilfsmitteln doch eine Genehmigungspflicht geschaffen. Ständige Streitigkeiten wären vorprogrammiert. Denn an der Hanfparade sieht man, dass die Zelte u.ä. jahrelang als selbstverständlicher Teil der Kundgebung angesehen wurden, dann wieder nicht und 2012 dann weitgehend doch wieder usw..

Leider vergisst die Versammlungsbehörde dabei, dass wir diesen Vorwurf schon mal hatten. Nämlich zur zweiten Hanfparade vor 13 Jahren. Auch dort sah die Versammlungsbehörde nicht, dass der Markt der Möglichkeiten und seine Aufbauten politischen Charakter haben. Doch ein Produkt, welches politisch verhindert wird, wie hier in Deutschland und weltweit durch die internationalen Abkommen, ist politisch. Auch wurde uns von der Versammlungsbehörde ein Urteil von 2001 zitiert, welches in allen Gesetzestexten eindeutig als überholt gekennzeichnet ist, denn die Fuckparade hatte 2007 eine höhere Entscheidung erwirkt. Es ist schon seltsam.

Natürlich widersprachen wir dem Bescheid, und wir mussten am letzten Tag vor Gericht gehen, um die gesamte Hanfparade wie geplant durchführen zu können. Unser Einspruch und die einstweilige Verfügung wurden damals abgelehnt. Nun steht das Gerichtsverfahren an.

Weitere Hintergrundinfos: Hanfparade 2011: Hanfnutzer raus aus der Öffentlichkeit? und Facebook Event zur Gerichtsverhandlung

Update: Der Prozess ist gelaufen:

Link zur Klageschrift, Link zum Urteil

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