11. März: Gerichtsverhandlung über die Hanfparade 2013

Am 11. März läuft die Hauptgerichtsverhandlung über die Auflagen der Versammlungsbehörde zur Hanfparade 2013 (Az: 974/2013 VGE). Nach 3 Jahren nun wird entschieden, ob das Verbot der Teilnahme der „Berliner Wassertisch„-Organisatoren und -Innen sowie Verbot der Versorgungsstände und des Bühnen-Technikbereich rechtmässig war oder nicht.

Eine große Frage wird sein, inwiefern die Versammlungsbehörde bestimmen darf, welche anderen Organisationen sich mit uns solidarisieren dürfen oder nicht. Eine solche Frage dürfte auch Auswirkungen auf andere Demonstrationen sowie Formen demokratischer Meinungsäusserungen haben.

Wiederholt mussten wir wegen einer ähnlichen Konstellation klagen, und das Gericht gab uns immer wieder recht, so zb.: „Der Kläger hat einen Anspruch auf die Feststellung, dass der Bescheid vom 14. Juli 2011 insoweit rechtswidrig war, als darin festgestellt wird, dass die Abschlussveranstaltung der „Hanfparade 2011“ ab dem Eintreffen des Umzuges am Ort der Abschlussveranstaltung keine Versammlung ist.“

Update

Die Verhandlung tagte öffentlich. Einen Monat später ist die Entscheidung bei uns eingetroffen, bei Berliner Gerichten dauert es öfters mal etwas länger.. Das Ergebnis ist, dass das Gericht sich nicht unserer Meinung anschliesst und wir weiterklagen werden müssen.

Hier gibt es mehr Hintergrundinformationen zu der Klage: Hanfparade 2013: Erneute Klage eingereicht.

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